Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 125

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hätten Sie bei mir daheim auch alles finden können, ganz ehrlich. Bin ich deswegen eine kriminelle organisierte Tierschützerin, weil ich Spritzen besitze, Einwegspritzen, ohne Nadel noch dazu, weil ich eine Holzsäge besitze? Das ist ja absurd. Ich habe so­gar zwei Handys – nicht nur eines, hochgradig verdächtig! – und einen Laptop mit mehreren USB-Sticks.

All das wurde und wird den Beschuldigten noch immer ausgelegt als ein Beweis dafür, dass ihre Tätigkeit nicht einfach normale Tierschutzarbeit ist, nicht einfach normale NGO-Tätigkeit ist, sondern den Tatbestand der kriminellen Organisation erfüllt. (Abg. Rädler: Kein Rauch ohne Feuer!) – Kein Rauch ohne Feuer, außer bei Brandstiftungen an Jagdhütten, wo sich dann alles als Schall und Rauch entpuppt.

Herr Kollege! Die Frage ist, wo da das Feuer ist, wo der viele Rauch herkommt. Und ich werde darauf noch zu sprechen kommen, was es alles aufzuklären gibt bei der Ge­schichte. Da ist von vorne bis hinten so ziemlich alles mehr als aufklärungswürdig, das kann ich Ihnen versichern. (Beifall bei den Grünen.)

Schauen wir uns doch einmal an, welche Voraussetzungen laut Gesetz und laut OGH-Kriterien vorliegen müssen, um den Tatbestand der kriminellen Organisation zu erfül­len.

Erstens: Sie muss auf Dauer angelegt sein. – Gut. Den Punkt erfüllen die Tierschutzor­ganisationen auch, dass sie nicht vorhaben, sich als Verein nach zwei Wochen sofort wieder aufzulösen.

Zweitens: Es muss eine unternehmensähnliche Struktur gegeben sein. – Da wird es schon haarig, weil die Staatsanwaltschaft selber argumentiert an mehreren Stellen da­mit, dass keine unternehmensähnliche Struktur nachweisbar ist, sondern dass da ir­gendwelche unabhängigen geheimen kleinen autonomen Zellen mit einer angeblich kriminellen Tätigkeit aktiv sind. Also entweder – oder, meine Damen und Herren: ent­weder unternehmensähnlich oder autonome Zellen, die man halt nicht ausfindig ma­chen kann.

Drittens: Es muss eine Mindestpersonenanzahl gegeben sein, erst dann ist von einer Organisation zu reden. Man geht in der Justiz immer davon aus, dass das zehn Perso­nen sein müssen. – Welch ein Zufall: Es wurden genau zehn Personen festgenommen! (Abg. Schalle: Es können aber auch weniger sein!) Wenn man genauer hinschaut und sich die Auswertungen der Staatsanwaltschaft anschaut, erkennt man, es sind eigent­lich zwei Fünfer-Gruppen, die untereinander mehr verfeindet als befreundet sind und die jedenfalls nicht unbedingt freiwillig auch nur legale Aktionen miteinander machen würden.

Das gehört zu den weniger erfreulichen Eigenschaften engagierter Kreise wie auch der Tierschützer, dass sie nicht immer bestens miteinander befreundet sind. Soll es ja wo­anders auch geben, nicht wahr, meine Damen und Herren von der freiheitlich-orangen und sonstigen Truppe?

Ein Kriterium ist also jedenfalls die Mindestanzahl.

Viertens: Es muss ein erheblicher Einfluss auf Politik und Wirtschaft gewährleistet sein. – Ist es ein erheblicher Einfluss auf die Wirtschaft, wenn eine Schadenssumme der jetzt noch übrigen aufrechten Tatvorwürfe von zirka 14 000 € übrig bleibt? Von den anfangs behaupteten mehreren hunderttausend Euro sind wir ja weit entfernt nach Prü­fung der Oberstaatsanwaltschaft. Also das kann man nicht wirklich behaupten.

Was den Einfluss betrifft, den die Organisationen versuchen auf die Politik zu nehmen, so versucht vermutlich die Industriellenvereinigung zwanzig bis dreißig Mal mehr Ein­fluss auf die Politik zu nehmen, und sie ist vermutlich auch erfolgreicher dabei – und im


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