Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 126

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Übrigen nicht nur auf die Politik, sondern auch auf die Wirtschaft. Da wären also ÖVP oder Industriellenvereinigung oder Gewerkschaft oder SPÖ oder auch die Grünen min­destens so verdächtig mit ihren versuchten Einflussnahmen auf die Politik und die Wirt­schaft. Man kann also nicht wirklich behaupten, das sei eine kriminelle Tätigkeit.

Fünftens: Es muss sich die kriminelle Organisation der Strafverfolgung entziehen wol­len. – Hört, hört, die haben tatsächlich ihre E-Mails verschlüsselt! Mit PGP, dem, was jede Zeitungsredaktion in Österreich heute hat, dem, was jede Bank einem dringend anrät zu verwenden, wenn nicht als Voraussetzung für E-Banking einfordert, dass man eine PGP-Verschlüsselung hat. Mehr war da nicht.

Letzter Punkt: Es müssen schwerwiegende Straftaten begangen werden durch diese kriminelle Organisation. – Und jetzt schaue ich mir an, was da noch übrig geblieben ist nach Prüfung durch die Oberstaatsanwaltschaft: eingeschlagene Fensterscheiben, um­geschnittene Hochstände, Schmierereien, Stinkbomben. – Wo war da jetzt die „schwerwiegende Straftat“?

Apropos schwerwiegende Straftat – ein besonders skurriles Detail: Es gibt tatsächlich einen so genannten Anfallsbericht der Polizei an die Staatsanwaltschaft, nach § 100 StPO, also schwerwiegende Straftat, in dem inkriminiert werden einerseits Missfallens­äußerungen über die Festnahmen der Tierschützer in Internetforen und andererseits eine Presseaussendung der Rechtshilfe gemeinsam mit der Grün-Alternativen Jugend, wo eine Pressekonferenz angekündigt wird, an der ich auch teilgenommen habe. Die Presseaussendung lag vor; die können Sie sich jederzeit alle im Netz anschauen, sie ist vom 23. Mai.

Ist es schon kriminell, den Satz zu schreiben: Egal, ob ihr antifeministisch, gegen Atomkraftwerke, für die Umwelt oder sonst etwas seid, es kann euch alle treffen: Soli­darisiert euch!? Ist das schon der Tatbestand einer kriminellen Organisation? Was bitte soll dieser Anfallsbericht der Polizei an den Staatsanwalt? Das soll ein schwerwiegen­des Verbrechen sein? Und, liebe Polizei, gibt es vielleicht auch zu meinen Presse­äußerungen einen Anfallsbericht? Ich habe nicht viel anderes gesagt. Ist das schon kri­minell?

Spannend wird es, wenn ich mir anschaue, was es heißen würde, wenn das Schule macht. Man kann sagen: Mein Gott, die Tierschützer, die gehen mir eh schon immer auf die Nerven. Das sagen sicher einige von Ihnen. Oder: Die Methoden von denen ge­fallen mir eh nicht, die zeigen immer so grausliche Bilder her. Wenn ich mir über ver­wendetes Bildmaterial, verwendete Sprache, öffentliche Auftritte oder Methoden Ge­danken mache und sage, das, was mir nicht gefällt, wäre kriminell, da dürften nicht mehr sehr viele Wahlkampfaktivitäten stattfinden. Also das kann es ja wohl nicht sein.

Das ist so, müssen Sie sich vorstellen – vielleicht ein Beispiel vor allem für Ihre Berei­che –, als würden Sie verdächtigt, einer kriminellen Organisation anzugehören, weil Sie bei der Freiwilligen Feuerwehr sind und weil es des Öfteren im Zuge von Feuerwehr­festen zu irgendeiner Schlägerei gekommen ist. (Abg. Prinz: Das ist ein sehr schlech­ter Vergleich!)

Damit haben Sie gar nichts zu tun, da gebe ich Ihnen völlig recht. Die Feuerwehr ist eine äußerst honorige, ehrenwerte Organisation. Die kann auch nichts dafür, wenn es nach einem Feuerwehrfest eine Schlägerei gibt. Oder auch ein Fußballverein kann nichts dafür, wenn es nach einem Match eine Schlägerei gibt. Aber warum wird dann von der Staatsanwaltschaft argumentiert, dass legale Tierschutzleute, legale Aktivisten etwas wissen müssen, wenn es illegale Aktivitäten gab, und daher verantwortlich sind dafür und sich angeblich zu einer kriminellen Organisation zusammengeschlossen ha­ben?

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite