len Fraktionen hier im Haus in vielen und wochenlangen Verhandlungen ausverhandelt hat und das auch umgesetzt wurde. Völlig klar. (Beifall bei der ÖVP.)
Aber, werte Kolleginnen und Kollegen, insbesondere der grünen Fraktion, der Umstand, dass man für Tierschutz ist, rechtfertigt weder Gewaltdaten noch strafbare Handlungen. Und das ist der Punkt. (Zwischenrufe bei den Grünen)
Sie haben heute hier eine klare Themenverfehlung begangen. (Rufe bei den Grünen: Nein!) Wir sind hier im Nationalrat, hier ist nicht das Oberlandesgericht oder der Oberste Gerichtshof, der jetzt einen Strafakt zu beurteilen hat. Dazu fehlt uns ja auch die Information. (Abg. Mag. Kogler: Lesen Sie doch den Antrag durch, bevor Sie schulmeistern! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)
Ich verstehe Ihre Aufregung nicht. Frau Kollegin Weinzinger hat uns in ihrer gesamten zehnminütigen Rede hier nur irgendwelche Informationen aus einem Strafakt vorgelesen und vorgehalten. (Abg. Mag. Kogler: Eine Novelle soll sie vorlegen, die Bundesregierung! Lesen Sie das vorher! Das war eh zu befürchten, dass Sie das nicht tun!) Ich kann das nicht nachvollziehen, ich kenne diesen Strafakt nicht. Woher ihn Frau Kollegin Weinzinger kennt, weiß ich nicht, aber das ist nicht unser Thema, bitte. Es geht nicht darum, dass wir hier einen konkreten Strafakt zu beurteilen haben. Das ist Sache der Gerichte, und dort soll es auch bleiben, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Kogler: Ja, selbstverständlich!)
Ich halte es einfach für gefährlich, wenn wir beginnen, hier im Parlament einzelne Strafverfahren herauszunehmen und zu zergliedern. (Abg. Mandak: Kollege Jarolim hat verstanden, worum es geht!) Das widerspricht auch der Gewaltentrennung, und die Gewaltentrennung ist doch ein Grundprinzip des Rechtsstaates und der Demokratie. Wir sind für den Beschluss von Gesetzen, für die Regeln zuständig (Abg. Mandak: Genau!), und die Gerichte sind dafür zuständig, darüber zu urteilen. Und dabei soll es auch in Zukunft bleiben, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wenn wir heute hier den § 278a StGB in den Mittelpunkt stellen – Sie, liebe Frau Kollegin Weinzinger, haben das nicht gemacht; Sie haben diesen Strafakt, diesen Straffall hier in den Mittelpunkt Ihrer Ausführungen gestellt (Zwischenruf der Abg. Mag. Weinzinger); ich stelle jetzt diesen § 278a in den Mittelpunkt der Ausführungen (Abg. Mag. Kogler: Genau, probieren Sie es!) –, so ist die erste frage: Was stellt denn dieser Paragraph unter Strafe? – Es heißt:
„Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt“,
„die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen, oder schwerwiegender strafbarer Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit Kampfmitteln, Kernmaterial und radioaktiven Stoffen, gefährlichen Abfällen, Falschgeld oder Suchtmitteln ausgerichtet ist“, ist zu bestrafen. (Abg. Dr. Van der Bellen: Wir können lesen, Herr Kollege!)
Wollen Sie das ändern, meine sehr geehrten Damen und Herren der Grünen? – Sie haben gerade gesagt, Sie wollen diesen Paragraphen ändern. (Abg. Öllinger: Wo sind da die Tierschützer?) Wollen Sie das ändern? Ich möchte daran nichts ändern. (Beifall bei der ÖVP.)
Schauen wir uns einmal die Kriterien an, die Sie hier kritisiert haben und von denen Sie meinen, dass sie hier nicht vorliegen sollen.
Wie gesagt, ich kenne diesen konkreten Fall nicht, ich kenne auch diesen Akt nicht, und ich werde mich auch nicht damit beschäftigen (Abg. Öllinger: Typisch!), weil das
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