Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 137

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nicht unser Aufgabe hier ist. (Abg. Dr. Van der Bellen: Was denn, das sind keine Bür­ger?) Das ist Aufgabe der Gerichte, in die wir vertrauen.

Nehmen Sie das Tatbestandsmerkmal der unternehmensähnlichen Verbindung her. (Abg. Mag. Kogler: Sie brauchen immer einen Untersuchungsausschuss, bis Sie über­haupt ein Ohr aufmachen!) Beschäftigen Sie sich doch einmal wirklich mit diesen Re­gelungen. Ziehen Sie die Stenographischen Protokolle vom Zeitpunkt der Beschluss­fassung im Jahr 1992 heran, als dieser Paragraph hier vom Hohen Haus eingeführt wurde.

„Der Begriff ,unternehmensähnlich‘, sagen die damaligen Erläuterungen, „soll die Ele­mente arbeitsteiligen Vorgehens, hierarchischen Aufbaus sowie des Vorhandenseins einer gewissen Infrastruktur ... zusammenfassen.“ (Abg. Mag. Steinhauser: Genau! Die liegen nicht vor!)

Das ist gut und richtig so, und das soll auch in Zukunft in diesem Paragraphen so blei­ben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Steinhauser: Soll auch so angewendet werden, wenn es so gefordert ist!)

Oder wollen Sie vielleicht die Ziffer 2 abschaffen, in der gefordert wird, dass eine Berei­cherung in großem Umfang oder ein erheblicher Einfluss auf Politik und Wirtschaft an­gestrebt wird? – Wir wollen das nicht abschaffen, auch das soll weiterhin so bleiben.

Oder wollen Sie abschaffen, dass bestraft wird, wer andere korrumpiert oder ein­schüchtert oder sich gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abschirmt? (Abg. Öllinger: Haben Sie zugehört?) – Wir wollen das nicht abschaffen! Daher ist dieser Paragraph so, wie er ist, richtig und sind wir auch nicht dafür, ihn zu verändern. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mandak: Bitte lesen Sie unseren Antrag, Herr Kollege!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Grünen, das, was Sie hier verlan­gen, auch in Ihrem Antrag und in Ihren Redebeiträgen, ist offensichtlich etwas, für das wir nicht zur Verfügung stehen.

Sie verlangen, dass es Ausnahmen gibt, so quasi: Wenn der grüne Klub es will, dann sind manche Organisationen aus den Strafgesetzen ausgenommen, für die gelten die Gesetze der Republik nicht. (Abg. Mag. Steinhauser: Unsinn! Wir sind auch dafür, dass der CV ausgenommen wird!) Genau das ist das, was Sie hier wollen.

Oder wollen Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass in Zukunft Kollege Pilz, der sich einer strafrechtlichen Überprüfung durch seine Immunität entzieht, durch Handauflegung Organisationen von den Strafgesetzen ausnimmt? – Wir wollen das nicht, und dafür stehen wir auch nicht zur Verfügung! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend: Ich glaube, wir sollten uns da­vor hüten, einzelne Straffälle, einzelne Strafverfahren hier in den Mittelpunkt unserer Debatte zu stellen. (Zwischenruf der Abg. Mag. Weinzinger.) Das sollen, bitte, die Ge­richte machen, dort gibt es Rechtsmittel, dort gibt es den rechtsstaatlichen Instanzen­zug und einen entsprechenden Aufbau. (Zwischenruf des Abg. Mag. Kogler.)

Wir vertrauen in die Unabhängigkeit und in die Objektivität der Gerichte und sind si­cher, dass von diesen die Wahrheit ans Licht gebracht und ein richtiges Urteil gespro­chen wird.

Wir sind natürlich auch für Meinungs- und für Demonstrationsfreiheit, das sind grundle­gende Werte in unserer Gesellschaft, aber eines kann nicht sein: Es kann nicht sein, dass man dann, wenn man für seine Überzeugung einsteht, andere schädigt, Gewalt gegen andere ausübt, Sachbeschädigung begeht. Das kann es nicht sein, und das soll in Zukunft auch so bleiben. (Beifall bei der ÖVP.)

15.57

 


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