Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 147

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nicht die Gegenargumente aufzeigen kann. Frau Ministerin Berger wird jetzt vielleicht sagen, Sie wüsste da zwar mehr, kann es aber hier nicht sagen, warum seitens der Behörde konkret so vorgegangen wurde.

Wir wissen nicht genau, welche Vorwürfe es da wirklich gibt – und letzten Endes gilt in einem Rechtsstaat die Unschuldsvermutung. Wenn ich jetzt hier im Parlament zum Beispiele aufzähle, was diesen Leuten alles vorgeworfen wird, dann würde ich ja die Unschuldsvermutung verletzen, wenn ich sage: Der Mann hat dieses und jenes getan!

Nochmals: Das Problem ist, dass auf der einen Seite im Internet argumentiert wird, dass die Tierschützer natürlich all diese Möglichkeiten nutzen, andererseits aber Justiz und Polizei nicht die Möglichkeit haben, da jetzt entsprechend entgegenzusetzen.

Kollege Keck hat hier Photos gezeigt; ich selbst habe mir auch die Homepage eines dieser Aktivisten des „Vereins gegen Tierfabriken“ genau angeschaut, und ich muss sagen: Da gibt es wirklich viele Aktionen, die man nur begrüßen und unterstützen kann. Unterschriftenlisten, Protestaktionen, Photos werden gemacht – und es wird so darauf hingewiesen, wo überall gegen den Tierschutz verstoßen wird.

Diese Aktivisten nutzen ja selbst unser Rechtssystem, indem sie zum Beispiel Anzei­gen gemacht haben, wenn es zu Verletzungen des Tierschutzes kam. All das ist wich­tig und gut, und man kann das als Tierschützer nur begrüßen.

Allerdings gibt es schon auch ein paar Bereiche, wo ich als Tierschützer ja sage, ande­re Kollegen hingegen, die im Justizbereich tätig sind, da schon eher sagen, das ist ein Graubereich; das könne man daher nicht mehr mittragen. Ich erwähne in diesem Zu­sammenhang zum Beispiel die Aktion betreffend Fiaker, wo sich Aktivisten in die Stal­lungen eingeschlichen haben. Da geht es schon um Besitzstörung.

Oder: Wenn man sich vor ein Geschäft stellt und dort Folder gegen eben dieses Ge­schäft verteilt, so stellt das den Tatbestand der Geschäftsschädigung dar. – Ich würde das als Tierschützer auch noch begrüßen und sagen: Da kann ich noch mitgehen; da ist eben das Interesse des Tierschutzes wichtiger als das Interesse des Geschäftsab­laufes!

Wenn ich dann aber höre, dass auch der Tatbestand krimineller Handlungen vorgewor­fen wird (Abg. Mag. Steinhauser: Welche?), dass zum Beispiel Gerätschaften wie Bagger und so weiter zerstört werden sollen, und wenn ich höre, dass Pelzmäntel ver­unstaltet worden sind und eingebrochen wurde, dann muss ich sagen: Das alles sind Dinge, wo man als Abgeordneter, der ja auch einen Eid auf die Einhaltung der Gesetze abgelegt hat, nicht mehr mitgehen kann. Das kann man dann nicht mehr mittragen. Da kann ich nur sagen: Wenn die Tierschützer das gemacht haben, dann haben sie leider sicherlich eine bestimmte Grenze überschritten.

Unsere Rechtsinstitutionen sind aufgefordert, herauszufinden, wer was gemacht hat, wer die Täter sind, und dann muss ein ordentliches Verfahren abgewickelt werden. Dort, wo Schuld erwiesen ist, muss es zu Verurteilungen kommen – und dort, wo keine Schuld erwiesen ist, muss natürlich freigesprochen werden. Wobei ich jetzt vielleicht noch solidarisch mit den Tierschützern sagen kann, da ich ihnen im positiven Sinne un­terstelle, dass sie das alles ja im Interesse des Tierschutzes gemacht haben, dass der eine oder andere vielleicht auf ein mildes Urteil hoffen kann.

Zusammengefasst sage ich namens der Freiheitlichen: Ja zum Tierschutz, Ja zum Ak­tionismus – das gehört zum Tierschutz oftmals dazu, eben im Interesse der Tiere –, aber ein klares Nein dort, wo es kriminell wird. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeord­neten der ÖVP.)

16.34

 


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