Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 179

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

einem ÖVP-Landeshauptmann hat für Familien den Regress zurückgreifend auch auf Grund und Boden mit 1. Jänner 2008 abgeschafft. Ich denke, man muss auch wissen, wovon man spricht. (Beifall bei der ÖVP.)

Ganz kurz: Mein Redebeitrag befasst sich mit der persönlichen Assistenz am Arbeits­platz. Hier wurde sehr viel Theoretisches gesprochen. Ich denke, mit Rechtsanspruch und mit Recht haben kann man nicht immer alles regeln. Aber der Ansatz ist natürlich gut, und es ist auch notwendig, dass wir darüber diskutieren.

In meinem Zivilberuf habe ich einen Mitarbeiter, der gerade die Zuerkennung eines As­sistenten für den Arbeitsplatz bekommen hat. Ich möchte an dieser Stelle wirklich ein Danke den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Bundessozialämter sagen, denn es ist binnen einer Woche möglich gewesen, diese persönliche Assistenz zu bekommen. Diese Praxis zeigt, wie wichtig das ist und welche sozialen Leistungen wir in diesem Land haben, um diesen Menschen zu helfen – in welcher Form sie auch behindert sind.

Ich bin stolz darauf und froh darüber, in einem Land wie Österreich leben zu dürfen, ar­beiten zu dürfen, insbesondere dort, wo die ÖVP regiert. (Beifall bei der ÖVP.)

18.21


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die vorläufig letzte Rednerin dieser Debatte ist Frau Abgeordnete Bayr. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.21.53

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben uns sowohl als Entwicklungs- als auch als Behindertenspreche­rInnen aller fünf Parteien im Parlament auf Initiative von „Licht für die Welt“ schon lan­ge vor dem ersten Unterschreiben der Konvention mit dem Thema der Konvention über die Rechte behinderter Menschen auseinandergesetzt. Ich möchte an dieser Stelle er­wähnen, dass wir in unserem Entwicklungszusammenarbeitsgesetz auch verankert ha­ben, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen in unseren Entwicklungs­projekten zu berücksichtigen sind, und zwar in der Planung, in der Umsetzung und auch in der Evaluierung.

Und nur dann, wenn wir Menschen mit Behinderungen auch wirklich mit unseren Pro­grammen erreichen, wird es uns gelingen, die Millennium Development Goals umzu­setzen.

Die UN-Konvention bedeutet einen sehr wichtigen Paradigmenwechsel: Menschen mit Behinderungen werden nicht länger als HilfsempfängerInnen oder als Bevormundete behandelt, sondern sie werden zu Menschen mit Rechten, mit Ansprüchen und zu Menschen, die diese Rechte auch selbst ausüben können. Und ich halte das für einen sehr, sehr wichtigen Schritt, für einen wirklichen Meilenstein in der Behindertenpolitik, auch in der Entwicklungspolitik.

Wir müssen jetzt natürlich auch dementsprechend unsere österreichischen Programme anpassen. Etwas, was ein sehr wichtiges Mittel in der Entwicklungspolitik ist, ist das Drei-Jahres-Programm, in dessen letzter Auflage die Menschen mit Behinderungen als speziell erwähnte Zielgruppe herausgefallen sind. Ich fordere uns alle auf, dass wir da­rauf achten, dass diese beim nächsten Drei-Jahres-Programm wieder drinnen stehen, dass wir unsere Projekte nach den Bedürfnissen von behinderten Menschen ausrich­ten, denn nur dann werden wir es schaffen, die acht Ziele, die sich die Welt gesteckt hat, bis 2015 zu erreichen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

18.23


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite