Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 205

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Vor allem liegen in Ihrem Bereich auch das ganze Importregime und Importverbote,
die zum Teil von der EU gekippt wurden, wie wir wissen, nämlich beim Monsanto-
Mais MON 810. Aber weitere Importverbote wurden im Parlament hier beschlossen, und ich möchte Sie noch einmal ersuchen, Stellung dazu zu beziehen, wann die Ver­ordnung über die Gentechnik-Raps-Sorten konkret verlautbart wird. Wir haben im letz­ten Ausschuss gehört, dass das bereits unterschrieben ist. Ich hätte gerne gewusst: Ist die Verordnung publiziert? Mit welchem Datum? Wann wird die Verordnung, was das Importverbot von Mais MON 863 betrifft, verlautbart werden?

Auch wenn jetzt der Wahlkampf begonnen hat, ist es meiner Ansicht nach wichtig, dass diese Entscheidungen noch vollzogen und umgesetzt werden. Denn das ist die Basis für unseren Start im Herbst in einem ganz sensiblen Bereich der Lebensmittelsi­cherheit, in dem die österreichische Bevölkerung Vertrauen zu gentechnikfreien Le­bensmitteln haben will. Diese sollen nicht gefährdet sein. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

19.51


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Mi­nuten. – Bitte.

 


19.51.07

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minis­ter! Werte Kollegen! Grundsätzlich werden wir diesem Gesetzänderungsantrag zustim­men. Wir müssen dem folgen, was die EU vorgibt.

Ich nutze aber diese Gelegenheit auch dazu, um auf einige Inhalte dieses Lebensmit­telsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes einzugehen. Frau Minister, ich habe Sie vorhin schon darauf angesprochen. Es ist natürlich gut, wenn die Konsumenten Si­cherheit haben, und es ist gut, wenn auch Regelungen da sind, um gute Kontrollen durchzuführen. Ich zitiere aus dem Gesetz § 5, in dem drinsteht: „Es ist verboten, Le­bensmittel, die ... gesundheitsschädlich oder ... verfälscht oder wertgemindert sind“, in Verkehr zu bringen oder zu bewerben. – Genau auf dieses Bewerbungsverbot möchte ich eingehen.

Es gab vor Kurzem in Kärnten den Fall eines Biobauern, der sein Leinölprodukt als gut und gesund verkauft hat und einen Beipacktext dazugegeben hat: Vorbeugen ist bes­ser als Heilen. – Er geht darin auch auf die bekannt gesundheitsfördernden Effekte von Leinöl ein, auch jene von anderen Ölen wie Ringelblumenöl und so weiter. Er ist des­wegen, weil er ebendiese Beiblätter verwendet hat, zu einer Strafe verdonnert worden. Ich habe diesen Strafbescheid auch mit.

Der Punkt ist der: Wenn wir gesunde Lebensmittel haben wollen und sie auch fördern wollen, stellt sich die Frage, ob wir Biobauern wirklich bis ins Letzte kontrollieren müs­sen und ob es nicht besser wäre, dieses Gesetz bei der Anwendung etwas schonender zu handhaben, um Biobauern nicht in Verlegenheit zu bringen. Das Schlimme ist, dass bei dieser Probe festgestellt wurde, dass sie einzigartig gut ist und höchste Qualität hat, und es trotzdem zu einer Bestrafung kam, weil eben der Bauer in seinem Produkt­text darauf hingewiesen hatte, dass diese Produkte gesundheitsfördernd sind.

Als Nächstes noch ganz kurz: Wenn wir vergleichen, was „Actimel“ und andere große Konzerne bei ihrer Werbung im Fernsehen machen – sie weisen auch auf Gesund­heitsförderung hin und werden nicht bestraft –, besteht da, denke ich, ein großes Un­gleichgewicht. Dieses Ungleichgewicht müssen wir aufheben und Gerechtigkeit für un­sere Bauern mitbringen.

 


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