Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 206

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Ich habe Ihnen (in Richtung Bundesministerin Dr. Kdolsky) auch ein kleines Büchlein von ihm mitzubringen. Alles Gute an Sie, verbunden mit der Hoffnung, dass Sie dann aufheben werden, was an Kontrollen da ist. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

19.53


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 1 Minute. – Bitte.

 


19.53.32

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Die Verordnung über den ökologischen Landbau samt Durch­führungsverordnung ist noch im Lebensmittelgesetz von 1995 verankert. Es ist aber ein eigenständiges Gesetz geplant. Ein Entwurf war im Jahr 2005 schon in Begutachtung, aber zeitgleich wurde auf EU-Ebene eine Bioverordnung verabschiedet, und somit be­steht jetzt Handlungsbedarf.

Wir werden dieser Regierungsvorlage unsere Zustimmung geben, weil ich glaube, dass sie inhaltlich eine Anpassung ist, um eine drohende finanzielle Sanktion abzu­wenden. Hier gibt es bisher unterschiedliche Regelungen, in Zukunft wird das einheit­lich geregelt. Mit 1. Jänner 2009 soll es in Kraft treten.

Was den Konsumentenschutz betrifft, muss ich eines sagen: Die Einrichtung dieses Konsumentenschutzausschusses war sicherlich eines der positiven Merkmale in dieser Gesetzgebungsperiode. Ich hoffe, dieser wird auch in Zukunft weitergeführt. Da es eine Materie ist, die in sämtliche Bereiche eingreift, der Konsumentenschutz eine Quer­schnittsmaterie darstellt, sollten wir darauf achten, dass der Konsumentenschutz nicht von gewissen Lobbyisten oder Interessenvertretern in andere Ausschüsse getragen wird. Darauf sollten wir auch in Zukunft achten. Ich glaube, die Arbeit in diesem Aus­schuss war in den letzten eineinhalb Jahren außerordentlich positiv. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

19.55


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Knoll. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie haben das Wort.

 


19.55.09

Abgeordnete Mag. Gertraud Knoll (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Werte, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es kurz machen, die Problemstellung zu dieser Regierungsvorlage ist ja schon auf den Punkt gebracht worden: Einer deutschen Kontrollstelle wurde die Zulassung entzogen, weil die angemessene Niederlassung in Österreich nicht gegeben war. Das hatte eine Klage beim Europäischen Gerichtshof zur Folge. Dieser kam zu dem Erkenntnis, dass damit gegen die Verpflichtung zur Gewährleistung der Dienstleistungsfreiheit verstoßen wurde.

Nun ist einem solchen Erkenntnis des Europäischen Gerichtshofes selbstverständlich Rechnung zu tragen und für entsprechende Maßnahmen zu sorgen. Ich denke, dies gilt nicht nur deshalb, weil im Falle eines Verzuges und eines Versäumnisses mit Scha­denersatzzahlungen, mit finanziellen Sanktionen zu rechnen ist, sondern es geht da­rum, dass die Einhaltung von Grundprinzipien der Europäischen Union im Vordergrund steht. Der Binnenmarkt der EU ist auf vier Grundfreiheiten gebaut, und dazu gehört der Dienstleistungsverkehr. Selbstverständlich hat dieses Prinzip der Dienstleistungsfrei­heit auch für ausländische Kontrollstellen zu gelten, die ihre Leistung im ökologischen Landbau in Österreich erbringen. Genau das stellt dieses Gesetz sicher.

Ich möchte mich hier für die interessante Zusammenarbeit in diesem Ausschuss be­danken, für die dynamische Vorsitzführung meines Kollegen Jacky Maier – herzlichen


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