Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 207

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Dank! Ich hoffe, dass es in dem Sinne, dass Konsumentenschutz und Lebensmittelsi­cherheit ganz große Anliegen der österreichischen Bevölkerung sind, diesen Aus­schuss auch in Zukunft wieder geben wird. (Beifall bei der SPÖ.)

19.57


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Dr. Eder-Gitschthaler das Wort. Sie möchte 2 Minuten sprechen. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.57.23

Abgeordnete Dr. Andrea Eder-Gitschthaler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir haben heute schon sehr viel über die vorlie­gende Regierungsvorlage gehört. Durch die Änderung des Lebensmittelgesetzes so­wie des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes soll einem EuGH-Ur­teil nachgekommen werden. Im Konkreten geht es um die Regelung des Kontrollsys­tems in der biologischen Landwirtschaft, insbesondere um die ausdrückliche Ermögli­chung des Zugangs von ausländischen Kontrollstellen zum Kontrollsystem. Wir haben das heute ja schon mehrmals gehört.

Die langjährige Verwaltungspraxis wird im Gesetzesvorschlag festgeschrieben, wo­nach private Kontrollstellen die Einhaltung der Unternehmerpflichten auf dem Gebiet der biologischen Landwirtschaft kontrollieren. Damit können nun auch ausländische Kontrollstellen zum Zug kommen. Vor allem die Kontrolle und die Zertifizierung von Biobetrieben sind streng und umfassend geregelt. In Österreich sind es private, akkre­ditierte Produktzertifikationsstellen, die mindestens einmal jährlich alle Biobetriebe kon­trollieren.

Österreich ist bekanntlich der Biomarkt Europas, für die Verbraucher ermöglicht dies ein sehr gutes Gefühl. Wir können sicher sein, wir haben sichere und vor allem hervor­ragende Lebensmittel, wir können stolz darauf sein. Ein großer Dank an unsere Bäu­erinnen und Bauern, die diese hervorragenden Lebensmittel für uns hier in Österreich produzieren! Wir haben keine italienischen Zustände, wie hier schon mehrmals ange­führt wurde.

Was wäre passiert, wenn wir das nicht tun würden? – Es wäre dann zur Verhän-
gung von finanziellen Sanktionen durch den EuGH gekommen, die der Bund zu tragen hätte. Ich kann Sie daher nur dazu auffordern, dieser Regierungsvorlage Ihre Zu­stimmung zu geben, kann mich auch für die gute Arbeit im Konsumentenschutz­ausschuss nur bedanken und denke ebenfalls, dass das eine hervorragende Einrichtung in diesem Hohen Hause ist. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

19.59


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mandak. 1 Minute freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


19.59.38

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Frau Vorsitzende! Frau Ministerin! Sie sind zu­ständig für das Lebensmittelgesetz sowie für das Lebensmittelsicherheits- und Ver­braucherschutzgesetz. Sie sind nicht zuständig für das Generationengeld. Ich habe Sie vorhin völlig zu Unrecht kritisiert, gerügt und gescholten. Ich bitte Sie dafür um Ent­schuldigung.

Meine Kritik leite ich weiter an Herrn Bundesminister Buchinger, und ich bitte Sie, den Begriff „ÖVP“ durch den Begriff „SPÖ“ zu ersetzen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Neugebauer: Das wollen wir aber nicht!)

19.59

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite