Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 220

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legt man sich genau deswegen, weil das so unübersichtlich ist, das in eine geschlosse­ne EU-Verordnung zu gießen. Seit 1976 hat es in diesen Bereichen 55 Änderungen gegeben – in den letzten Jahren jährlich drei bis fünf Änderungen. Das macht diese ge­samte Sache unübersichtlich.

Jetzt hat sich die EU entschlossen, eine Verordnung dazu zu machen, die im gesam­ten EU-Raum gültig sein soll. Wir haben uns im Konsumentenausschuss dazu ent­schieden, der Bundesregierung eine Aufforderung mitzugeben, sich dafür einzusetzen, dass durch Mindeststandards das hohe Niveau nicht abgesenkt wird, dass die strikte Beschränkung bleibt, was CMR-Stoffe betrifft, dass auch eine nationale Kompetenz eingeführt wird, was die Kontrolle betrifft, und dass es auch in Österreich finanzielle Mittel gibt, die ein Berichtswesen sicherstellen, wenn es einen jährlichen Bericht über unerwünschte Nebenwirkungen geben soll.

Wenn das gelingt und die Bundesregierung sich auch dafür einsetzt, dann ist das wirk­lich ein gutes Beispiel dafür, wie nationales Recht schwächer ist im Vergleich zum Europarecht, das konsumentenfreundlicher und produktsicherer ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.43


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin gelangt Frau Ab­geordnete Durchschlag zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


20.43.17

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! „Des is a guate Haut“, „sich in seiner Haut wohlfühlen“, „aus der Haut fahren“ – die Haut findet sich in der Umgangssprache in sehr vielen Zitaten wieder, und auch dadurch zeigt sich die Wichtigkeit dieses größ­ten Organs des Menschen.

Die Haut ist sozusagen das Kontaktorgan zur Außenwelt. Sie ist gleichzeitig Schutz vor unerwünschten Eindringlingen, ermöglicht aber auch durch Unmengen von Rezeptoren die Sensibilität und Sensitivität gegenüber der Umwelt. Der Schutz dieses größten menschlichen Organs muss daher höchste Priorität haben. Genau das möchte auch diese Vereinheitlichung und vor allem Vereinfachung der europäischen Verordnung über Kosmetika.

Daher ist auch folgerichtig die strikte Beschränkung von kanzerogenen, mutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen einzufordern – ja, mehr noch: Ein Verbot dieser Stoffe sollte langfristig angestrebt werden. Fehlende Nachweisbarkeit in diesem Be­reich sollte nicht politisch verantwortliches Handeln zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger ersetzen.

Die Einrichtung eines Berichtssystems, was unerwünschte Nebenwirkungen angeht, wäre sehr positiv. Ebenfalls begrüßenswert ist die Einführung des Schnellwarnsys­tems. – Darauf ist schon eingegangen worden. Ich denke, ein besonderes Augenmerk sollte man in diesem Zusammenhang auf die Aufklärung von jungen Menschen – spe­ziell von Mädchen – legen. Schädigungen, die durch Noxen in Kosmetika bei so junger Haut entstehen, sind naturgemäß besonders gravierend.

Alles in allem kann man sagen, das ist ein Antrag, der ein positives Beispiel für ein kunden- beziehungsweise konsumentenorientiertes Zusammenspiel von EU und Natio­nalstaat darstellt. (Beifall bei der ÖVP.)

20.44


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det.

Die Debatte ist geschlossen.

 


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