Wir waren ursprünglich damit befasst, dass es eine Obligation sein soll, dass also im Bereich der Republik – nicht in der Vertretung, die ohnehin obligatorisch ist, sondern auch in der Beratung – Befassungen zwangsläufig durch die Prokuratur stattfinden sollen. Das wollen wir nicht, weil wir glauben, dass es notwendig ist, sich durch entsprechende Qualitätsnachweise zu empfehlen.
Die Finanzprokuratur ist die Rechtsanwaltskanzlei des Bundes und steht daher natürlich auch in Konkurrenz mit allen anderen Anwälten und rechtsberatenden Berufen. Daher ist es notwendig, dass man sich den jeweiligen Bedürfnissen entsprechend anpasst.
Wie wir wissen, gab es seinerzeit im Finanzministerium eine üble und völlig überzogene, nicht notwendige – weil ja im Finanzministerium an sich jede Menge Know-how vorhanden war – Beauftragung zahlreicher Anwaltskanzleien. Dadurch ist jetzt auch die Diskussion entstanden, dass man bei externen Beratungen sehr kritisch ist.
Bei der Finanzprokuratur sollte das jetzt ein wenig anders sein. Soweit ich sehe, sind die Gespräche noch im Gange. Wir werden daher sehr gerne dieser Vorlage zustimmen oder sie an den Ausschuss zurückverweisen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.38
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
13.38
Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Es ist schon kurios, dass man sich zu einem an sich guten Projekt der Verwaltungsreorganisation, einem der wenigen, die wir in dieser Legislaturperiode gehabt haben, nicht einigen konnte, obwohl ja die Einigung durch den Herrn Staatssekretär im Finanzausschuss angekündigt worden ist. Aber offensichtlich wird bis zur letzten Minute noch darum gerungen, ob man in § 3 Abs. 2 das Wort „bereits“ streicht und ob man in § 3 Abs. 6 – wenn ich das jetzt richtig in Erinnerung habe – das Wort „oder“ durch das Wort „und“ ersetzt. Ich hoffe doch, dass man in der verbleibenden Zeit, die die Debatte noch lässt, eine Einigung finden kann.
Warum finde ich das positiv? – Positiv finde ich diese Vorlage deshalb, weil es in den letzten Jahren doch derart zu einem Unwesen gekommen ist, dass viele Beratungsleistungen nach außen vergeben worden sind. Insbesondere war das beim Finanzministerium der Fall – das ist ja schon angesprochen worden. Ich finde, dass es dort, wo es um Beratungsleistungen geht, grundsätzlich so sein sollte, dass dies die Finanzprokuratur übernehmen sollte. Diesem Anliegen sollte an sich auch dieser Gesetzentwurf Rechnung tragen.
Viele der Vorwürfe, die von der FPÖ erhoben worden sind, die sich hier ja als der verlängerte Arm der Rechtsanwaltskammer erweist ... (Abg. Dr. Fichtenbauer: Bitte nicht! Wenn Sie bei den Tierschützern ...!) – Herr Dr. Fichtenbauer, Sie haben im Ausschuss eine Lesung der Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer gemacht; das haben Sie uns heute ja Gott sei Dank erspart, muss ich sagen. Aber da haben Sie sich schon sozusagen als jemand offenbart, der der verlängerte Arm der Rechtsanwaltskammer und damit im Übrigen der verlängerte Arm jener 20 bis 25 Rechtsanwaltskanzleien ist (Abg. Dr. Fichtenbauer: Bin ich nicht!), die von dieser Reorganisation betroffen sind, weil sie eben um ihr Geschäft fürchten müssen.
Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass es im Vorfeld dieser Reorganisation der Finanzprokuratur doch auch einerseits eine Evaluierung gegeben hat, andererseits
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