Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 103

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Und zuletzt – auch das ist ein Aspekt, der für den Steuerzahler sicherlich Bedeutung hat –: Mit dieser Reform wird sich der Finanzminister bis in das Jahr 2012 1,8 Millio­nen € ersparen können. Ich glaube, das ist kein Lapperl.

Ganz zum Schluss möchte ich an die FPÖ und an dich, Kollege Fichtenbauer, appellie­ren: Gebt euch in dem Fall einen Ruck! Stellt Gemeininteresse über Standesinteresse und stimmt dem Gesetz zu! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Jarolim: Sie sind drei Mo­nate zu früh!)

13.33


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordnetem Weinzinger das Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.33.31

Abgeordneter Lutz Weinzinger (FPÖ): Geschätzte Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ein schwieriges Unterfangen: Die Bundesregierung will die Finanzproku­ratur ausbauen, und meine Partei, die FPÖ, ist für die Abschaffung der Finanzproku­ratur. Wir haben gerade von meinem Vorredner gehört, er will, dass wir uns einen Ruck geben, dass wir hier doch zustimmen.

Nun, es gibt gewisse Gründe, dass wir einfach nicht zustimmen können, weil wir eben anderer Ansicht sind und weil wir auch wissen, dass gewisse Argumente einfach nicht stimmen. Wenn der Bürger gegen den Staat verliert, muss er tatsächlich für die Pro­zesskosten aufkommen. Das ist so. Also, da hilft ihm die Finanzprokuratur nicht.

Es ist also nicht diese bürgerfreundliche Institution, sondern die Finanzprokuratur soll laut Regierungsentwurf den Bund und die von ihm ausgegliederten Rechtsträger in allen Bereichen vertreten und als Vertrauensanwalt beraten. Sie erhält die Möglichkeit, ihr Arbeitsgebiet nach den Bedürfnissen ihrer Mandanten systematisch und dynamisch zu erweitern und zu spezialisieren.

Wir sehen hier schon einen Eingriff in die Vorbehaltstätigkeit eines anderen Berufs­standes, eines freiberuflichen Berufsstandes. Und der freiberufliche Berufsstand – ganz egal, aus welchem Bereich er kommt – ist ein Teil des Mittelstandes. Und wer ist heute besonders gefährdet? – Der Mittelstand.

Durch diese Änderung, die offensichtlich noch immer nicht in den ehemaligen Koali­tionsparteien völlig klar ist, weil man noch herumdiskutiert – jetzt noch! –, wird der Be­rufsstand der Rechtsanwälte – also ein freiberuflicher Stand – zumindest der Möglich­keit beraubt, wesentlich intensiver als bisher oder zumindest in dem Ausmaß wie bisher Gemeinden und andere Gebietskörperschaften und staatsnahe Rechtsträger zu vertreten. Das sollte doch das Ziel sein: Weniger Staat, mehr privat! – Halten wir uns daran! (Beifall bei der FPÖ.)

13.36


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.36.23

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Wir haben hier eine Materie zu behandeln, die sich mit der Finanzprokuratur auseinandersetzt. Ich denke, dass es grundsätzlich so sein sollte, dass die Finanzprokuratur die Möglichkeit hat, sich entsprechend im Markt darzustel­len, und daher auch eine Erweiterung der Kompetenz dahin gehend benötigt, dass hier eine Beratung stattfinden kann.

 


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