Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 102

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordnetem Mag. Ikrath das Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.29.17

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Hohes Haus! Anschließend an Kollegen Fichtenbauer müssen wir schon eine Vor­frage stellen, nämlich: Wollen wir in diesem Land eine exzellente Finanzprokuratur als Anwalt und Berater der Republik, als eine Wissensplattform und Koordinierungsstelle für die Gebietskörperschaften und staatsnahen Rechtsträger und – last but not least – auch als Servicefunktion und unbürokratische Anlaufstelle für die Bürgerinnen und Bür­ger haben?

Wir von der ÖVP sagen dazu ein ganz klares Ja; wir wollen so eine Finanzprokuratur haben. Wenn man dieses Ja sagt, dann muss man auch diesem Gesetz zustimmen, das eine grundlegende und – wie ich glaube – qualitativ erstklassige Reform der Fi­nanzprokuratur bringt. Diese stellt sicher, dass gerade die von sehr vielen Anwälten – und das werden alle anwesenden Anwälte bestätigen – anerkannte juristische Kompe­tenz der Finanzprokuratur erhalten und weiter gesteigert wird, und zwar zum Nutzen der Republik und zum Nutzen von Bürgerinnen und Bürgern. Man darf nicht vergessen, dass die jetzige gesetzliche Grundlage auf das Jahr 1945 zurückgeht und daher durch­aus eine gewisse Reform und Verjüngung braucht.

Eine unlautere Konkurrenz – und da haben wir schon im Ausschuss unsere Diskussion gehabt – sehe ich nicht, denn mit denselben Argumenten, die jetzt verwendet wurden, müsste ich einem Unternehmen untersagen, eine eigene Rechtsabteilung zu beschäf­tigen und sich von dieser vertreten zu lassen. (Abg. Dr. Fichtenbauer: Das ist der hinkendste Vergleich ...!) Und da möchte ich auch ganz klar für die ÖVP feststellen: Zwangsmaßnahmen jedweder Art sind sicher nicht unsere Sache, denn wir glauben eben an den Wettbewerb.

Da darf ich hinzufügen: Dass wir bei der Gestaltung dieses Gesetzes sehr viel Bedacht auf den fairen Wettbewerb genommen haben, zeigt sich daran, dass jedem Ministe­rium völlig freigestellt ist, von wem es sich beraten lässt und von wem es sich vertreten lassen will. Das haben wir sogar noch mit einer Abänderung unterstrichen, die das noch einmal präzisiert.

Das Zweite ist: Gemeinden und Länder dürfen die Finanzprokuratur nur gegen Zahlung des Anwaltstarifes in Anspruch nehmen, um gerade zu vermeiden, dass es da zu einer unlauteren Konkurrenz mit den Anwälten und freien Berufen kommt.

Im Gegensatz zur FPÖ sehen wir es schon als ein vitales Interesse gerade der finan­ziell schwach gestellten Bürgerinnen und Bürger an, wenn sie in einen Prozess gegen den an sich immer mächtigen Staat eintreten – und das sind ja vor allem Enteignungs­verfahren, Amtshaftungsverfahren, Entschädigungsverfahren –, dass sie dann nicht auch noch das Prozesskostenrisiko der Anwaltskosten der gegnerischen Seite tragen müssen, sondern wir ihnen dieses Risiko weitgehend abnehmen.

Für uns ist das deswegen wichtig, weil wir für die sogenannten kleinen Leute auch wirklich etwas tun, während die FPÖ einfach nur immer darüber redet und, wenn es darauf ankommt, das Gegenteil macht. Das finde ich eigentlich traurig. (Abg. Dr. Fich­tenbauer: Wenn der Bürger verliert, muss er die Prozesskosten ersetzen!)

Die Interessenkollision, die befürchtet wird, sehe ich auch als sehr theoretisch an, da die Tätigkeitsfelder exakt beschrieben und abgegrenzt sind.

 


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