Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 106

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zesse schneller, kostengünstiger und effizienter gestalten können, und dies der öster­reichischen Verwaltung dienen kann.

Ich stehe auf dem Standpunkt, dass es richtig ist, eine Finanzprokuratur zu haben. Ich glaube, wenn wir alle ein Bekenntnis dazu ablegen, dass die österreichische Verwal­tung und die Vertretung der Staatsgewalt in den unterschiedlichsten Bereichen und Ebenen dem Zeitgeist der Modernität entsprechen soll und muss, dann brauchen wir eine solche Finanzprokuratur mit allen Möglichkeiten, die sie braucht, um wirklich die Vertretung der Interessen des Staates und auch der Verfassung, auf die wir angelobt sind, entsprechend ausüben zu können. Daher werden wir dieser Regierungsvorlage unsere Zustimmung geben, weil das ein grundsätzliches Bekenntnis im Hinblick darauf ist, ob wir für einen leistungsfähigen, modernen Staat sind oder ob wir für eine Liberali­sierung auf allen Ebenen eintreten.

Es sind auch die horrenden Beraterverträge angesprochen worden, die es beispiels­weise in der ÖIAG im Zuge der Privatisierungen gegeben hat. Dem geht ja auch etwas voraus, nämlich dass es zu Veränderungen gekommen ist. Privatisierungen sind sehr wichtige Schritte, bei denen man sich absichern muss im Hinblick darauf, ob sie sinn­voll sind oder nicht, was sie dem Staat wirklich bringen oder ob sie einen Nachteil dar­stellen. Da waren wichtige Beratungen notwendig. Natürlich hat die jetzige Bundes­regierung solche Beratungen nicht gebraucht oder nicht davon Gebrauch machen müs­sen, weil sie in den letzten zwei Jahren keine großartigen Veränderungen durchgeführt hat.

Wir stehen auf diesem Standpunkt: Es braucht eine starke, auf das Ausmaß des Not­wendigen beschränkte Prokuratur, die den österreichischen Staat leistungsfähiger macht und die der Verwaltung alle Hilfsmittel an die Hand gibt, damit sie effiziente Ent­scheidungen treffen kann. – Danke. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.46


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staats­sekretär Dr. Matznetter. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


13.46.43

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben hier eine Materie, die komplex ist und in ein sehr kompliziertes Spannungsverhältnis zwischen dem Staat, der öffentli­chen Hand, und sonstigen interessierten Parteien eingreift, seien es Bürgerinnen und Bürger, die eine Rechtsauseinandersetzung mit der öffentlichen Hand zu führen haben, seien es Firmen, die unter Umständen im zivilrechtlichen Bereich ebenfalls Auseinan­dersetzungen mit dem Staat als in seiner Dualität privatrechtlicher Rechtsperson zu führen haben.

Es gibt dazu grundsätzlich zwei denkbare Modelle. Modell eins: Es lässt sich der Staat wie jeder andere durch einen Rechtsanwalt vertreten. Aus gutem Grund, sage ich, ist es in Österreich eine lange bewährte Tradition, dass dies nicht durch einen privaten Vertreter erfolgt, sondern durch einen eigenen, gesonderten Rechtsanwalt, wenn man so will, aber beamteten Anwalt im Rahmen der Behörde. Wenn Sie die Erläuterungen durchlesen: Seit dem 13. Jahrhundert haben wir diese Vertretung in ähnlicher Form organisiert, bereits seit dem Jahr 1851 in der Form der heutigen Finanzprokuratur. Nur in der Zeit zwischen 20. Juni 1939 und 20. Juli 1945 hat es die Prokuratur nicht gege­ben, jedoch wurde, ebenfalls aus gutem Grund, dieses Instrument nach dem Ende des Faschismus und mit der Wiedererrichtung der Republik wieder eingesetzt.

 


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