Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 138

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verdient. Die Anzahl der Verfahren wegen Besuchsrechtsstreitigkeiten steigt ständig an; rund 5 300 waren es im Jahr 2007.

Das zeigt uns, meine geschätzten Damen und Herren, dass das Zusammenleben in der Familie – also Eltern und Kinder im gemeinsamen Haushalt – leider oftmals nicht mehr funktioniert. Dafür gibt es sicher viele Gründe, und es ist nicht immer einfach, als Elternteil immer das Richtige zum richtigen Zeitpunkt zum Wohle der Kinder und der Familie zu tun. Das ist für mich eigentlich der Punkt in dieser Debatte: Es geht um das Wohl des Kindes, meine sehr geehrten Damen und Herren. Als zweifacher Familienva­ter weiß ich, dass es auch in funktionierenden Familien oft unterschiedliche Ansichten zwischen Vater und Mutter gibt, wenn es darum geht, was gut für das Kind ist und was nicht.

Dabei sollte man auch Qualität vor Quantität reihen: Es geht nicht um die Anzahl der Stunden, die man mit dem Kind verbringt, sondern darum, wie man die Zeit mit den Kindern verbringt. Man soll auch keine Rivalitäten entstehen lassen zwischen Mutter und Vater, wenn ein Elternteil dem Kind alles verspricht und alles gibt und der andere Elternteil das zurückhalten muss. Und wenn die Elternteile nicht im gemeinsamen Haushalt leben, dann sind die Differenzen oft noch größer. Partnerschaft ist das eine, Eltern sein ist das andere.

Es muss den Eltern, egal ob im gemeinsamen oder im getrennten Haushalt, klar sein, dass es um das Wohl des Kindes geht, und jedes Kind hat grundsätzlich auch ein Recht auf Mutter und Vater. Natürlich gibt es bei Scheidungen oder Streitfällen auch Ausnahmen, wenn zum Beispiel für das Kind Gefahr im Verzug ist oder sexueller Miss­brauch droht. Das ist bereits angesprochen worden. Dann ist klar, dass es zu diesem Recht nicht kommen kann.

Es kann aber auf der anderen Seite auch nicht so sein, dass die Mutter oder der Vater aus persönlichen Gründen gegen den anderen Elternteil bestimmt, was für das Kind gut ist und was nicht, oder ob der Vater oder die Großeltern die Kinder sehen dürfen oder nicht.

Das Problem liegt oftmals schon in der Scheidung selbst begründet. Ich möchte hier eigentlich diesen Bereich ansprechen, weil die ganze Problematik Besuchsrecht eigentlich erst dann zum Tragen kommt. Es liegt die Ursache also oftmals schon dort, beim Schlussmachen, beim Auseinandergehen oder wie auch immer. Oftmals erfolgt die Trennung auch wegen Kleinigkeiten. Jeder, der in einer Lebensgemeinschaft lebt, der verheiratet ist, weiß, dass man unterschiedliche Ansichten haben kann, dass es auch einmal zu einem Streit kommt, aber das geht leider oft gleich so weit, dass man sagt, man kann nicht mehr miteinander, man will nicht mehr miteinander, es wird nur noch gestritten und man geht auseinander. Und auf der Strecke bleiben eigentlich die Kinder.

Daher ist es wichtig, dass man schon dort ansetzt und eine Mediation einführt – eine Art Beistand, wie die Ministerin das auch angekündigt hat – und versucht, zwischen den Eltern wieder eine Basis herzustellen, damit man die Partnerschaft gemeinsam fortsetzen kann. Dies wäre aus meiner Sicht notwendig und sinnvoll, denn Kleinigkei­ten kann man auch ausreden, und man muss auch einmal verzichten und vor allem verzeihen können. Verletzungen, die die Elternteile einander zugefügt haben, müssen verarbeitet werden können. Schon dort sind aus meiner Sicht die Schritte zu setzen, damit es in vielen Fällen gar nicht so weit kommt, dass die Frage Besuchsrecht geklärt werden muss.

Wenn es dazu kommt, Frau Bundesministerin – da beziehe ich mich dann schon auf die Anfrage –, dass die Frage des Besuchsrechts geklärt werden muss, dann muss schon auch genauestens recherchiert und erhoben werden, denn dann muss, wenn es


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