ein umfangreicher Abänderungsantrag in zweiter Lesung nicht jene Form der Behandlung ist, die sich jeder wünscht. Ich war selbst lange genug Mitglied dieses Hauses, um zu wissen, dass man sich die Dinge in so einem Fall in Minuten durchschauen muss. Ich möchte daher ein paar Dinge dazu sagen.
Teil eins: Wieso kommt es dazu, dass ein zweiter, relativ umfangreicher Abänderungsantrag vorliegt? – Es hat nach der Sitzung des Finanzausschusses, in der ja der Teil betreffend Geldwäscherei vom Ausschuss bereits angenommen wurde, ein Gespräch unserer Beamten mit jenen der Europäischen Kommission gegeben, in dem diese sehr vehement verlangt haben, dass die zwei Regelungen, gleichartiger Spielerschutz für alle Bürgerinnen und Bürger des EWR und Werbeverbot, jetzt gelöst werden müssen, widrigenfalls droht uns – in einer Verschärfung des Verfahrens, bis hin zur Klage – eine entsprechende weitere Verfolgung.
Der Auflösungsbeschluss des Nationalrates führt dazu, dass wir nicht mehr bis zur nächsten Glücksspielreform, die an sich im Laufen ist, zuwarten können, weil die Zeit zu knapp ist. Das ist der Grund dafür.
Zur Beruhigung der Abgeordneten möchte ich darauf hinweisen, dass der überwiegende Teil der Bestimmungen, die jetzt im Abänderungsantrag enthalten sind, bereits in der Regierungsvorlage, die seit November 2007 im Ausschuss liegt, enthalten war, und zwar in den wesentlichen Punkten. Ich möchte jene Punkte hervorheben, die anders sind als im ursprünglich zugrunde liegenden Antrag und in der ursprünglichen Regierungsvorlage.
Das ist erstens im § 52 im Rahmen der Strafbestimmungen, die schon in der Regierungsvorlage enthalten waren, die Ziffer 10, die – das hat Herr Abgeordneter Krainer erläutert – dann, wenn ein unmittelbares Zusammenwirken zwischen Bank und illegal Glücksspiel Durchführenden gegeben ist, eine Bestrafung vorsieht. Das heißt nicht, das möchte ich an dieser Stelle klarstellen, dass eine Bank, die eine Überweisung durchführt, wovon es ja Millionen gibt, in irgendeiner Form betroffen ist. Aber dort, wo ein Vertrag mit einem Glücksspielanbieter abgeschlossen wird, muss in Hinkunft genau überprüft werden, ob dies ein bewilligtes oder ein nichtbewilligtes Glücksspiel ist.
Ich halte diese Bestimmung für vernünftig und möchte an dieser Stelle nicht verschweigen, dass der Herr Vizekanzler und ich der Branche zugesichert haben, dass seitens des Bundesministeriums für Finanzen alles in die Wege geleitet werden wird, um eine unbürokratische Abwicklung zu ermöglichen, durch entsprechende Listenführung, durch Listen, in denen man sozusagen bekannte schwarz geführte Firmen aufführt und solche, die bewilligt sind, sodass auch ein EDV-technischer Abgleich möglich wird.
Wir haben auch zugesichert, dass wir, wenn uns bis zum 1. Jänner etwas Gescheiteres einfällt, das den gleichen Missbrauchsschutz bringt, eventuell mit der Glücksspielnovelle diesen Teil noch entsprechend anpassen. Ich möchte das an dieser Stelle nicht verschweigen.
Kurz zur Glücksspielnovelle: Meine Damen und Herren, alle Fraktionen haben sich darüber geäußert, dass wir mehrere Dinge zu erfüllen haben. In der nächsten Gesetzgebungsperiode müssen wir uns mit Sicherheit Folgendem widmen: verstärktem Spielerschutz; Schutz unserer Jugendlichen vor dem Zugang zum Glücksspiel; Einschränkung eines Wildwuchses, wo hinter jeder Wirtshaustür dann schon ein Automat steht, wo man aufgrund der Schnelligkeit des Spielens heute nicht mehr davon ausgeht, dass das ein Spaß, ein Spiel ist, sondern wo die Gefahr besteht, dass Menschen wirklich wesentliche Einbußen ihres Vermögens erleiden.
Dass wir das noch nicht herausgegeben haben, liegt nicht an den Wahlen, sondern an dem Umstand, dass wir diesen Teil in einer Art regeln wollten, die Bedacht nimmt auf
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