Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll68. Sitzung / Seite 171

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los anschließen an meine Rede zum Ökostromgesetz, denn bereits bei dessen Be­schlussfassung habe ich gesagt, dass es einen Schritt zur weiteren Verbesserung der Energieeffizienz darstellt und weitere zusätzliche Maßnahmen notwendig sind.

Speziell für die Stadt Wien ist sowohl der Fristsetzungsantrag, der eingebracht wurde, als auch das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz ein wichtiger Aspekt für den Lei­tungsausbau und für Nah- und Fernwärmenetze. Es gibt Prognosen, dass Wien in den nächsten Jahren um 300 000 Menschen wachsen soll. Dazu ist es erforderlich, ein si­cheres, gutes Netz der Versorgung weiter auszubauen. Derzeit hat die Fernwärme in Wien zirka 1 000 Kilometer Rohrleitungen. Angeschlossen daran sind Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser und öffentliche Gebäude. Die Fernwärme bietet große Ver­sorgungssicherheit und höchsten Komfort.

Besonders intelligent ist die Kombination von Kraft-Wärme-Kopplung, thermischer Ab­fallbehandlung und erneuerbaren Energieträgern. Mit diesen drei Energieträgern der Fernwärme ist eine umweltverträgliche sichere Alternative zu herkömmlichen Einzel­öfen geschaffen. Man schont wertvolle Ressourcen und verursacht geringere CO2-Emissionen.

Die CO2-Emission pro Megawattstunde genutzter Energie beträgt bei der Fernwärme nur 140 Kilo. Das Leitungsausbaugesetz bedeutet eine nachhaltige kostengünstige CO2-Reduktion im Ausmaß von 3,4 Millionen Tonnen pro Jahr. Gleichzeitig bietet die­ses Gesetz auch die Grundlage für die Fernwärmeleitungen. In Amerika sind 80 Pro­zent aller Büroflächen klimatisiert. In Europa sind es im Augenblick erst 50 Prozent. Das wird sich bei uns in den nächsten Jahren ändern, und der Bedarf an Kühlenergie wird ansteigen. Da wird sich auch Wien nicht entziehen können.

Die Erzeugung der Fernkälte kommt zum größten Teil aus Absorptionskältemaschinen. Ein zwischen vier- und zehnfach geringerer Verbrauch an fossilen Brennstoffen ist durch die Anwendung von Abwärme für diese Maschinen und damit auch ein wesent­lich geringerer Gehalt an Emissionen vorgezeichnet.

Entscheidend ist natürlich die Umweltfreundlichkeit der Anlagen, von denen die Wärme herkommt. In Wien sind es die Kraft-Wärme-Kopplungs-Kraftwerke, Abfallverbren­nungsanlagen und ein Wärmepotential aus dem Wald-Biomassekraftwerk Simmering.

Ab Herbst 2008 soll die jetzt im Bau befindliche dritte Mühlverbrennungsanlage Pfaf­fenau in Betrieb gehen. Und ab 2011 gibt es auch noch die Geothermiewärme in Aspern.

Dieses Gesetz ist für eine gesicherte Förderung wichtig. Es stellt eine gute Kombina­tion zwischen Fernwärme und Fernkälte dar und ist ein weiterer Schritt für ganzjährige Energieeffizienz. Daher wird meine Fraktion für diesen Antrag stimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag 853/A der Abgeordneten Karl­heinz Kopf, DKfm. Dr. Hannes Bauer, Kolleginnen und Kollegen.

Dazu haben die Abgeordneten Kopf, Bauer, Kolleginnen und Kollegen einen gemein­samen Abänderungsantrag eingebracht.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung


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