kein Einvernehmen für einen anderen Termin gefunden werden. Daher war von mir eine Entscheidung zu treffen (Abg. Ing. Westenthaler: Gegen die Mehrheit!), und ich habe sie aus rechts- und demokratiepolitischen Gründen getroffen und wie im Jahr 2000 dem Vorschlag der antragstellenden Partei Rechnung getragen. (Abg. Dr. Stummvoll: Zugunsten Ihrer Partei!)
Zu berücksichtigen ist und war auch – darauf hat auch schon Herr Abgeordneter Hofer hingewiesen, und ich ersuche Sie alle, das auch immer mit zu bedenken –, dass es sich beim vorliegenden Verlangen auf Einberufung einer Sondersitzung um ein Minderheitsrecht handelt. (Abg. Mag. Donnerbauer: Sie sind der SPÖ zugehörig! Das ist auch zu berücksichtigen!) Die Durchführung einer Sondersitzung an einem von der Mehrheit bestimmten Termin, der von der Minderheit nicht gewünscht ist, könnte als Eingriff in das Minderheitsrecht betrachtet werden. (Abg. Dr. Stummvoll: Regierungspartei ist Minderheit? – Abg. Ing. Westenthaler: Na bravo! Das werden wir jetzt oft zitieren!)
Nächster Punkt: Nach § 13 Abs. 1 der Geschäftsordnung hat die Präsidentin darüber zu wachen – ein von mir mit in Erwägung gezogenes Argument –, dass die dem Nationalrat obliegenden Aufgaben erfüllt und die Verhandlungen unter Vermeidung jeglichen unnötigen Aufschubs durchgeführt werden. Im langjährigen Durchschnitt ist auch ersichtlich, dass zwischen Einlangen des Verlangens und Abhaltung der Sondersitzung mehrfach (Zwischenruf des Abg. Dr. Schüssel) – mehrfach, Herr Klubobmann! – die Anberaumung der Sondersitzung im selben Zeitraum lag und dieser sogar unterschritten wurde.
Ich habe mich für die Abhaltung der Sondersitzung sowie einer Zuweisungssitzung am heutigen Tag entschieden, um auch die Durchführung von Ausschusssitzungen in der kommenden Woche zumindest technisch zu ermöglichen.
Den von so mancher Seite erhobenen Vorwurf des parteipolitischen Handelns möchte ich hiemit aufs Schärfste zurückweisen. Ich gebe Ihnen allen zu bedenken, dass wir auch in die Zukunft denken sollten, denn wäre ich von der Entscheidung aus dem Jahr 2000 abgewichen, dann hätte das jedenfalls Konsequenzen für zukünftige Sondersitzungen gehabt. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
1. Schriftliche Anfragen: 4815/J bis 4946/J;
Schriftliche Anfragen an die Präsidentin des Nationalrates: 42/JPR bis 44/JPR;
2. Anfragebeantwortungen: 4361/AB bis 4810/AB;
Nachtrag zur Anfragebeantwortung: Zu 3886/AB;
Ergänzung zur Anfragebeantwortung: Zu 4079/AB;
Anfragebeantwortungen (Präsidentin des Nationalrates): 38/ABPR bis 42/ABPR;
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