Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 121

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leisten sollten oder nicht leisten könnten, eine Verbindung herstellen zu dem, was Sozi­alminister Hesoun im Jahr 1993 gesagt hat, als er auf seine Initiative das Bundespfle­gegeldgesetz entwickelt hat. Er hat nämlich gesagt, meine sehr geschätzten Damen und Herren:

„Österreich ist nicht arm genug, um sich die Pflegevorsorge nicht leisten zu können.“

Ich denke, das gilt auch für diese Verbesserung der Pflegegelder, die Sie heute hier im Parlament beschließen werden.

Mit der Neuordnung des Pflegegeldrechtes im Jahre 1993 wurde die letzte große Ver­sorgungslücke im Netz der sozialen Sicherheit in Österreich geschlossen, beeindru­ckend geschlossen. Damals war Österreich eines der ersten Länder, das die Pflegesi­cherung auf eine gesetzliche Grundlage, mit hohen Geldleistungen an die Betroffenen, gestellt hat. Viele Länder in Europa sind seither dem Vorbild Österreichs gefolgt.

Richtig ist – es wurde von einigen Vorrednern und Vorrednerinnen darauf hingewie­sen –, dass seither der Elan der Regierungen zur Verbesserung des Pflegerechts und der Pflegesituation etwas erlahmt ist. Tatsächlich wurde nur in den Jahren 1994 und 1995 das Pflegegeld erhöht – um weniger als 3 Prozent –, dann zehn Jahre lang nicht; im Jahre 2005 wurde es um 2 Prozent erhöht; und diese Bundesregierung, die jetzt aus dem Amt scheidet, hat nach 20 Monaten ihrer Regierungstätigkeit eine Erhöhung von im Durchschnitt 5 Prozent, gestaffelt zwischen 4 und 6 Prozent, im Ministerrat be­schlossen und schlägt Ihnen das nun auch zur Beschlussfassung vor.

Es hat doch in den Jahren 1993 bis jetzt wenig inhaltliche Reformen im Pflegesystem gegeben. Das ist so weit gegangen, dass vor zwei Jahren im Wahlkampf geleugnet wurde, dass es Probleme im Pflegebereich geben würde, und es wurde weggeschaut vor diesem großen Problem der 24-Stunden-Pflege und -Betreuung, wo Zehntausende Österreicherinnen und Österreicher in die Illegalität getrieben worden sind.

Die neue Bundesregierung, die nun scheidet, hat sich dieses Problems angenommen und als ersten Schritt die Rechtsstellung pflegender Angehöriger verbessert. Wir dür­fen nicht vergessen, dass fast 80 Prozent der Pflegeleistungen für pflege- und betreu­ungsbedürftige Menschen von ihren Angehörigen erbracht werden. Und wir haben – das dürfte einem Vorredner, Herrn Ing. Hofer, der das kritisiert hat, entgangen sein – mit 1. Juli 2007 in einem Sozialrechts-Änderungsgesetz durchgesetzt, dass pflegende Angehörige ab der Pflegestufe 5 ihrer Angehörigen kostenfrei – sehr geschätzter Herr Ing. Hofer, kostenfrei! – in der Pensionsversicherung selbst- beziehungsweise weiter­versichert werden können. Weit mehr als 1 000 Österreicher und Österreicherinnen nehmen das bereits in Anspruch. Sagen Sie es weiter, denn es gibt noch viele Tau­sende, die das in Anspruch nehmen können!

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Im Bereich der 24-Stunden-Betreuung ist mit viel Hängen und Würgen, aber letztlich doch ein Ergebnis gelungen, das leistbare, qualitätsgesicherte Legalisierung möglich macht – ein Modell, von dem bislang über 13 000 Menschen in Österreich bereits Gebrauch gemacht haben. Damit ist in 13 000 Fällen Sorge und Angst von gepflegten Personen genommen worden – dass vielleicht einmal eine Kontrolle kommt –, aber vor allem sind auch 13 000 Beschäftigte, ob selb­ständig oder unselbständig – weit überwiegend sind es Selbständige –, in das System des Sozialschutzes in Österreich einbezogen worden.

Mit 1. November dieses Jahres wird die Förderung für diesen Bereich der 24-Stunden-Betreuung deutlich erhöht: von 225 € für zwei Betreuungskräfte auf 550 € bei der selb­ständigen Betreuung, bei der unselbständigen Betreuung von 800 € auf 1 100 €. Die erfolgreichste Legalisierungsaktion in der Geschichte Österreichs wurde von dieser Bundesregierung auf den Weg gebracht!

 


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