Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 200

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niedrigen Betrag aus erhöht werden. Die VerliererInnen der Erhöhung 2008 (zu mehr als 80% Frauen) verlieren also bei der Erhöhung für das Jahr 2009 nun noch einmal.

Die ungerechte Erhöhung niedriger Pensionen 2008 hat zu einem Urteil des Landesge­richts Linz geführt, mit dem die PVA die Behebung der Ungleichheit aufgetragen wur­de. Zur Zeit ist das Verfahren in zweiter Instanz anhängig. Die Grünen haben bereits mehrfach Anträge zur Korrektur der Fehler eingebracht, denen sich ÖVP und SPÖ stets verweigerten.

Die nunmehr gewählte Anbindung der Einmalzahlung an die Pensionshöhe in genau diesem Bereich stellt keine Entschädigung für diese Ungleichbehandlung dar, sondern setzt die Ungleichbehandlung insofern fort, als BezieherInnen von Pensionen unter € 747,- nun auch eine geringere Einmalzahlung erhalten, als Ihnen zustünde, wenn die Erhöhung 2008 rechtlich einwandfrei durchgeführt worden wäre.

Die Einmalzahlung ersetzt im Prinzip gerade einmal den Pensionsausfall aus der zu niedrigen Pensionserhöhung 2008.

Beispiel:

Eine Pensionistin erhielt im Jahr 2007 € 491,60 an Pension. Die Erhöhung im Ausmaß von 1,7% im Jahr 2008 ergab eine neue Pensionshöhe von € 500,-.

Wäre die Pension jedoch korrekt im Ausmaß von 2,9% erhöht worden, so hätte sich eine Pension in der Höhe von € 505,90 ergeben.

Die Pensionistin verliert also durch die zu niedrige Erhöhung ihrer Pension im Jahr 2008 insgesamt € 82,60. Die von der SPÖ vorgeschlagene Einmalzahlung beträgt € 100,-.

Die Pensionistin muss in den nächsten Jahren also nicht nur einen sich ständig ver­größernden Ausfall von 1,2 %-Punkten ihrer Pension aus dem Jahr 2008 mitschleppen, sie erhält faktisch auch nur eine Einmalzahlung von € 17,40.

Ungleichbehandlung

Die im Antrag 889A verlangte Einmalzahlung produziert eine nicht nachvollziehbare Ungleichbehandlung. BezieherInnen von gleich hohen Pensionen bzw. Renten aus verschiedenen Gesetzen werden ungleich behandelt.

Beispiele:

Eine Bezieherin einer Sozialversicherungs-Pension von € 300,- im Monat erhält eine Einmalzahlung von € 60,-.

Ein Bezieher einer Rente nach dem Heeresversorgungsgesetz in der Höhe von € 300,- und eines zusätzlichen Erwerbseinkommens von € 900,- erhält eine Einmalzahlung von € 150,-.

Ein Bezieher einer Rente nach dem Heeresversorgungsgesetz in der Höhe von € 300,- und einer Sozialversicherungs-Pension von € 900,- im Monat erhält eine Einmalzah­lung in der Höhe von € 130,-.

Die gewählte Form des Einmalbetrags führt somit zu Absurditäten und sozial unsinni­gen Auszahlungsbeträgen. Das ist nicht nur nicht nachvollziehbar, sondern stellt auch eine Ungleichbehandlung dar, die nicht rechtfertigbar ist.

Konfuse Rechtssituation

Die gewählte Form des Einmalbetrags wird Verfahren nach sich ziehen.

Zum einen werden Menschen die dargestellte Ungleichbehandlung zum Ausgangs­punkt von Klagen machen, die durchaus erfolgversprechend sind.

 


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