Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 199

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Ich bringe zu diesem Punkt folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einmalzahlung von 150 € für alle Pensionen mit einem Einkommen unter 747 €

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales und Konsumen­tenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens, jedenfalls aber bis zum 27. Ok­tober 2008, eine Gesetzesvorlage vorzulegen, mit der sichergestellt wird, dass alle Be­zieherInnen von Pensionen, die in Summe unter 747 € liegen, für das Jahr 2008 eine Einmalzahlung in der Höhe von 150 € erhalten.

*****

Die vorgeschlagene Regelung – seien Sie mir nicht böse – ist gleichheitswidrig. Das ist inakzeptabel! Dass Sie wieder Bezieherinnen von kleinen Pensionen, nämlich die Frauen, bei der Pensionserhöhung bestrafen wollen, entbehrt jeder Logik und jeder so­zialen Gerechtigkeit! (Beifall bei den Grünen.)

18.32


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Öllinger einge­brachte Entschließungsantrag betreffend Einmalzahlung von 150 € für alle Pensionen mit einem Einkommen unter 747 € ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Einmalzahlung von € 150,- für alle Pensionen mit einem Einkommen unter € 747,-

eingebracht im Zuge der Debatte über im Zuge der Debatte über den Antrag 889/A der Abgeordneten Csörgits, Kickl, Koleginnen und Kollegen betreffend ein Gesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsge­setz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Richter- und Staatsanwaltschaftsgesetz, das landeslehrer-Dienstrechtsgesetz,
das Land- und Forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsge­setz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Kriegsopfer-Versorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversor­gungsgesetz und das verbrechensopfergesetz geändert werden (Sozialrechts-Ände­rungsgesetz 1008 - SRÄG 2008)

Der vorliegende Abänderungsantrag zum Antrag 889A der Abgeordneten Csörgits, Kickl, Kolleginnen und Kollegen verursacht hinsichtlich der darin geforderten Einmal­zahlung für das Jahr 2008 erhebliche Ungerechtigkeiten, nicht argumentierbare For­men der Ungleichbehandlung und rechtliche Konfusion.

Ungerechtigkeit

Bereits aus Anlass der Pensionserhöhung 2008 wurden Pensionen bis € 747,- mit 1,7% deutlich geringer erhöht als höhere Pensionen. Das hat zur Folge, dass niedrige Pensionen nun bei der neuerlichen Erhöhung im November 2008 von einer ungerecht


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