Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 198

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zwar ohne Ausschussberatung, im Blindflug zwischen den Parteien, halte ich für un­möglich! Das ist kein Vorwurf an ÖVP beziehungsweise SPÖ, sondern das sind ein­fach Fakten, die wir heute zur Kenntnis nehmen müssen.

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Übergangsregelung in der Langzeitversichertenregelung

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales und Konsumen­tenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestens einen Gesetzesvorschlag zu­zuleiten, mit dem die derzeit unterschiedlichen Langzeitversichertenregelungen für Männer und Frauen im Pensionsrecht mit einer Übergangsregelung entsprechend dem Bundesverfassungsgesetz über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten (BGBI. 832/1992) an einander angepasst werden.

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Das ist ein sehr einfacher Antrag. Ich weiß, die Entschließung hält nicht lange, es gibt eine neue Bundesregierung. Aber wir werden in dieser Frage sehr rasch zu einer Lö­sung kommen müssen, die auch einen Übergang sicherstellt, der nicht zu den Brüchen führt, die ansonsten zu befürchten sind.

Der zweite Punkt, meine sehr geehrten Damen und Herren, betrifft das, was Kollege Riepl charakterisiert hat: Es gibt heute möglicherweise noch etwas zu feiern, nämlich eine Pensionserhöhung für die Pensionistinnen und Pensionisten. Ich sage Ihnen dazu: Ja, die Pensionistinnen und Pensionisten haben natürlich einen Anspruch auf die Inflationsabgeltung. Was ich aber sehr schmerzhaft finde an dem, was Sie vorschla­gen, Kollege Riepl, ist der Umstand, dass nach dem großen Fehler der Pensionsan­passung 2008 – wonach die niedrigen Pensionen niedrig erhöht wurden und höhere Pensionen höher erhöht wurden – jetzt bei den Einmalzahlungen eine Regelung kommt, die das wieder genauso darstellt.

Ich bringe Ihnen ein Beispiel: Eine Person bezieht eine Pension – das wird in der Regel eine Frauenpension sein – in der Höhe von 300 €. Diese Person bekommt nach Ihrem Vorschlag einen Einmalzuschlag von 60 €. Wenn das nicht eine selbsterwirtschaftete Pension ist, sondern eine Pension oder eine Versorgungsleistung nach dem Impfscha­dengesetz, dann beträgt die Einmalzahlung nicht 60 €, sondern 150 €, und zwar auch dann, wenn der Impfschadensfall nebenbei ein Einkommen hat. – Das ist doch absurd, das ist doch grotesk! Das müssen Sie jemandem erklären, nämlich dass Sie dem einen 150 € geben wollen, und zwar ganz egal, wie hoch sein Einkommen ist, und dem anderen, nämlich der Frau mit der Eigenpension, die sonst nichts hat, nur 60 €.

Was Ihnen da in den Verhandlungen zwischen FPÖ und SPÖ eingefallen ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, weiß ich nicht. Das finde ich grotesk. Wir werden daher der Einmalzuschlagszahlung in dieser Form nicht zustimmen.

 


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