Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 227

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14. In Artikel 2 Ziffer 9 (neu) wird in § 321 Abs. 1 die Wortfolge „Abs. 2“ durch „Abs. 2 und 4“ ersetzt.

15. In Artikel 3 lautet Ziffer 2:

„2. In § 287 Abs. 12 wird im ersten Satz der Satzteil vor Ziffer 1 durch folgenden Text ersetzt:

„Die am 31. Dezember 2003 geltenden Bestimmungen über die vorzeitige Alterspen­sion bei langer Versicherungsdauer sind – mit Ausnahme der §§ 46 Abs. 1, 113, 114, 130 und 134 – so anzuwenden, dass abweichend von § 122 Abs. 1““

16. In Artikel 3 lautet Ziffer 4:

„4. In § 287 Abs. 12 entfällt im drittletzten Satz die Wendung „bis zum Ablauf des 31. Dezember 2010“.“

17. In Artikel 3 lautet Ziffer 5:

„5. In § 287 Abs. 12 entfällt der vorletzte Satz.“

18. In Artikel 3 lautet Ziffer 6:

„6. In § 287 Abs. 13a lautet der erste Halbsatz:

„Abs. 12 ist auch auf Versicherte anzuwenden, wenn““

19. In Artikel 3 wird nach Ziffer 7 folgende neue Ziffer 8 eingefügt:

„8. In § 310 wird nach Abs. 3 folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) Abweichend von § 108h Abs. 1 erster Satz ASVG sind im Kalenderjahr 2009 alle Pensionen, nicht mit dem Anpassungsfaktor zu vervielfachen, sondern wie folgt zu er­höhen: Beträgt die Pension monatlich

1. weniger als 746,99 €, so ist sie um 4,4 % zu erhöhen;

2. mehr als 746,99 € bis zu 1 050 €, so ist sie um 4,2 % zu erhöhen;

3. mehr als 1 050 € bis zu 1 700 €, so ist sie um 4,1 % zu erhöhen;

4. mehr als 1 700 € bis zu 2 161,50 €, so ist sie um einen Prozentsatz zu erhöhen, der zwischen den genannten Werten von 4,0 % auf 3,8 % linear absinkt;

5. mehr als 2 161,50 €, so ist sie um 3,5 % zu erhöhen.“

20. Artikel 3 Ziffer 8 (alt) erhält die Bezeichnung „9.“

21. In Artikel 3 Ziffer 9 (neu) wird in § 311 Abs. 1 die Wortfolge „Abs. 2“ durch „Abs. 2 und 4“ ersetzt.

Begründung:

Zu den Ziffern 5, 6, 7, 12, 13, 14, 19, 20 und 21 (§§ 636 ASVG, 320 GSVG und § 310 BSVG):

Österreichs Pensionistinnen und Pensionisten werden durch die massive Verteuerung der Lebensmittel, ständig steigende Energie- und Wohnungskosten sowie hohe Ge­sundheitsausgaben massiv belastet. Mit der Pensionsanpassung 2008 haben viele Pensionisten einen enormen Verlust ihrer Kaufkraft erlitten. Den Pensionisten muss aber gerade in Zeiten einer rasant steigenden Inflation ein echter Wertausgleich gesi­chert werden. Eine Erhöhung der Pensionen um mindestens vier Prozent muss daher für 2009 umgesetzt werden.

 


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