auch bedeuten, dass die Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerinnen, aber auch die Unternehmungen, höhere Pensionsbeiträge zahlen müssten. Das könnte auch bedeuten, dass die Pensionen gekürzt werden müssen. Das war das Thema der Pensionsautomatik.
Daher ist es richtig und wichtig, dass die Sozialdemokratie gesagt hat: Mit uns nicht, wir wollen diese Pensionsautomatik nicht! (Beifall bei der SPÖ.) Wir wollen nur haben, dass es möglich ist, wenn man als Mann 45 Jahre lang und als Frau 40 Jahre lang gearbeitet hat, dass es dann genug ist. Wir wollen, dass man dann die Möglichkeit hat, in Pension zu gehen, und zwar abschlagsfrei! (Beifall bei der SPÖ.)
Meine Damen und Herren, mir ist auch noch wichtig, das Thema Krankenstand zu erwähnen. Es war und ist leider die jetzige rechtliche Situation so, dass Krankenstandszeiten, die sich außerhalb der Entgeltfortzahlung bewegen, nicht als Beitragszeiten gerechnet werden. Viele Kolleginnen und Kollegen, die zu uns in die Rechtsberatung kommen, wo wir die Pensionen berechnen, erleben immer wieder, dass es leider Erkrankungen, schwere Erkrankungen, schwere Arbeitsunfälle gab, bei denen eben der Krankenstand länger war als die Entgeltfortzahlung.
Mit unserem Antrag wird dieses Problem beseitigt. Es ist daher ein ganz, ganz wichtiger Punkt, ein wichtiger Antrag, den wir heute beschließen, dass zum Ersten auch in Zukunft die Krankenstandszeiten als Beitragszeiten berücksichtigt werden und es zum Zweiten – und ich wiederhole mich – nach 45 beziehungsweise 40 Jahren genug ist, um abschlagsfrei in Pension gehen zu können. (Beifall bei der SPÖ.)
19.13
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Höllerer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.
19.14
Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herren Bundesminister! Werte Damen und Herren! Zur Pensionsanpassung, die jetzt von Jänner 2009 auf November 2008 vorgezogen wird, bringe ich folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Amon MBA und Kolleginnen und Kollegen zu Antrag 889/A der Abgeordneten Csörgits, Kickl und Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das Heeresversorgungsgesetz und das Verbrechensopfergesetz geändert werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2008 – SRÄG 2008)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Im Art. 1 wird nach der Z 6 folgende Z 6a eingefügt:
§ 634 Abs. 12 lautet: „Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz kann im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen in der Verordnung nach § 108
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