ÖVP. – Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.) – Meine Damen und Herren, wir befinden uns im Abstimmungsvorgang!
Die Abgeordneten Broukal, Dr. Graf, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 1, Ziffern 2, 5, 6, 7, 8, 9 und Artikel 3 Ziffer 3 bezieht.
Jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hierfür eintreten, ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.
Ich lasse nunmehr über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Initiativantrages 890/A der Abgeordneten Broukal, Dr. Graf, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.
Jene Damen und Herren, die hierfür sind, ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen. (Anhaltender lebhafter Beifall bei SPÖ, Grünen und FPÖ. – Beifall auf der Zuschauergalerie. – Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.) – Meine Damen und Herren, wir sind mitten im Abstimmungsvorgang!
Die Frau Abgeordnete Dr. Beatrix Karl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Antrag auf Volksabstimmung gemäß Artikel 43 B-VG in Verbindung mit § 84 Geschäftsordnungsgesetz gestellt.
Es ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden.
Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor: (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.) Meine Damen und Herren, darf ich Sie um Aufmerksamkeit bitten!
Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordnetenpulte, tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen.
Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.
Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.
Ich ersuche jene Abgeordneten, die für die Durchführung einer Volksabstimmung stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.
Ich bitte nunmehr die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Hagenhofer, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Jakob Auer wird sie später dabei ablösen. – Bitte, Frau Abgeordnete.
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(Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Hagenhofer und den Schriftführer Jakob Auer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)
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