Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 344

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Gabriele Binder-Maier, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend die Einführung eines einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 19. – Antrag 904/A(E) der Abgeordneten Ridi Steibl, Silvia Fuhrmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung des Kinderbetreuungsgeldes – Angebot einer einkommensabhängigen Variante im Interes­se der Familien

Mit 1. Jänner 2008 trat eine Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz in Kraft. Eltern haben nun die Möglichkeit zwischen drei Bezugsvarianten zu wählen. Die Höhe des Kindergeldes hängt nun von der Bezugsdauer ab. In Verbindung mit der Anhebung der Zuverdienstgrenze wurden so die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert. Dem Bedürfnis der meisten Eltern, Beruf und Familie besser in Einklang zu bringen, wurde mit diesen wichtigen Reformen entsprochen. Dennoch sind die Chancen für Frauen, wieder in ihren Beruf zurückzukehren, bei weitem noch nicht optimal. Auch das Ausmaß der Väterbeteiligung bewegt sich nach wie vor auf einem zu niedrigen Niveau.

Deshalb müssen weitere Schritte zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Kindern für Frauen und Männern gesetzt, und die Rahmenbedingungen weiter verbessert werden. Internationale Beispiele zeigen, dass einkommensabhängige Komponenten in diesem Zusammenhang effektive Maßnahmen darstellen. Frauen finden bessere Bedingungen vor, um ihrem Wunsch entsprechend früher ins Berufsleben zurückzukehren. Auch die Beteiligung der Väter an Familienarbeit und Kinderbetreuung steigt, wenn ein einkom­mensabhängiges Kindergeld den Entgeltausfall besser kompensiert. Das zeigt etwa die hohe Väterbeteiligung in skandinavischen Ländern und auch die Erfahrungen mit dem deutschen Modell. Das einkommensabhängige Kindergeld soll einen wirkungsvolleren Einkommensersatz bieten. Es muss flankierend von einem zügigen Ausbau der Kinder­betreuungsplätze, sowie der raschen Einführung eines vorschulischen Bildungsjahres begleitet werden.

Darüber hinaus ist die derzeitige Regelung der Zuverdienstgrenze sehr starr. Bessere Wahlmöglichkeiten wären wichtig, um beide Elternteile bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser zu unterstützen. Wenn die Arbeitszeit deutlich reduziert wird, soll daher die Zuverdienstgrenze entfallen. Die Interessensvertretungen der Arbeitnehme­rInnen und ArbeitgeberInnen haben sich bereits in einem offenen Brief vom 24. Mai 2007 ebenfalls für die Einführung einer solchen Arbeitszeitgrenze als Alternative zur Zuverdienstgrenze ausgesprochen. Der Wegfall der Zuverdienstgrenze bei Arbeitszeit­reduktion wäre für Väter ein zusätzlicher Anreiz sich verstärkt der Kinderbetreuung zu widmen.

Aus dem aktuellen Armutsbericht geht hervor, dass Ein-Eltern-Familien zu den am stärksten armutsgefährdeten Bevölkerungsgruppen in Österreich gehören. Unter dieser prekären finanziellen Situation leiden besonders die Kinder. Daher sollen auch Ein-Eltern-Familien das Kinderbetreuungsgeld in vollem Umfang beziehen können.

Mit der Einführung eines „Papamonats“ soll jungen Vätern die Möglichkeit geboten werden, die ersten Lebenswochen mit ihrem Kind zu verbringen und der jungen Fa­milie das gemeinsame Zurechtfinden in der neuen Lebenssituation erleichtert werden.

Daher sollen Maßnahmen gesetzt werden, die folgenden Zielsetzungen gerecht wer­den:

 


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