Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 345

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Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer durch geringeren Einkommensverlust während der Babypause

Stärkung der Väterbeteiligung an Familienarbeit und Kinderbetreuung

Bessere Absicherung von AlleinerzieherInnen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Ministerin für Gesundheit, Familie und Jugend und der Bundesminister für Finan­zen werden aufgefordert, dem Parlament Gesetzesvorschläge,

für ein einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld, welches sich zwischen einer Mindest- und einer Höchstbetragsgrenze bewegt und ein besserer Ersatz für entfallen­des Einkommen ist,

für eine Arbeitszeitgrenze als Alternative zur Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreu­ungsgeld,

für einen Anspruch von AlleinerzieherInnen auf das Kinderbetreuungsgeld in vollem Umfang bzgl. Dauer und Höhe (also auch auf den dem zweiten Elternteil vorbehalte­nen Anspruch)

für ein „Papamonat“, der folgenden Zielsetzungen gerecht wird:

Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung

arbeits- und sozialrechtliche Absicherung

Einkommensersatz

vorzulegen.“

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


0.20.01

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Ministerin und werte Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Präsident! Wenn Frau Dr. Belakowitsch sagt, dass die ÖVP beim Erstellen des Entschließungsantrages einen mentalen Anfall gehabt haben muss, oder wenn Frau Kollegin Binder-Maier meint, dass das ÖVP-Modell nichts hergibt und sie dem grünen zustimmen wird, so möchte ich schon sagen, dass weder im Jahr 2002 noch aktuell im Jahr 2008 diese Forderung im Wahlpro­gramm der SPÖ vorhanden ist.

Daher ist es die ÖVP, die jetzt eine Erweiterung des bestehenden Kinderbetreuungs­geldes anstrebt, eben mit dieser Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes, indem wir die jetzige Kurzvariante, 15 plus 3 zu 800 €, zu einem einkommensabhängigen Kin­derbetreuungsgeld weiterentwickeln. 12 plus 2 Monate, und die Eltern bekommen min­destens 1 000 €, maximal 2 000 € ausbezahlt. Das Wichtigste für uns ist, dass alle frei wählen können.

Das heißt, die jetzigen drei Säulen bleiben vorhanden, wobei eine davon ebendieses einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ist. Das ist weder kompliziert noch sonst etwas. Es geht uns um Wahlfreiheit, und wir wollen keinen Zwang zu einem Modell,


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