Im Rahmen der Verhandlungen für den Finanzausgleich für die Periode 2008 bis 2013 wurde zwischen Bund und Ländern vereinbart, dass die bestehende Bund-Länder Vereinbarung über gemeinsame Qualitätsstandards für den Wohnbau im Interesse des Klimaschutzes weiterentwickelt werden soll.
Diese Vereinbarung ist ein wichtiger, gemeinsamer Beitrag zur Umsetzung von zentralen energie- und umweltpolitischen Vorhaben, insbesondere hinsichtlich der Durchsetzung des Passivhausstandards in der Wohnbauförderung, der Steigerung der Sanierungsraten im Wohnbau, der Umstellung von 400 000 Haushalten auf erneuerbare Energieträger wie etwa die Verwendung von Holz und Pellets in Einzel- und Zentralheizungssystemen oder Wärmepumpen. Auch im Sinne der europäischen Vorgaben für Klimaschutz und erneuerbare Energieträger bis 2020 ist unser Ziel eine möglichst weitgehende Zurückdrängung von fossilen Brennstoffen für Heizung und Warmwasser.
Ein zentraler Punkt sind Anreize und Maßnahmen beim Energiesparen: der Raumwärmesektor ist ein Bereich mit besonders hohem Potential. Eine verbesserte Energieeffizienz hilft die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern, senkt den CO2 Ausstoß und hilft dem Einzelnen beim Geldsparen.
Neben den sozialen Aufgaben der Wohnbauförderung ist die Umsetzung von Umweltmaßnahmen im Neubau und der Sanierung eine wesentliche Aufgabe. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, ist es wichtig, dass die Wohnbauförderungsmittel sichergestellt sind, wobei der Förderung der Sanierung eine besondere Bedeutung zukommt. Die Länder sind deshalb aufgefordert den Anteil der Wohnhaussanierung an der gesamten Wohnbauförderung nachweislich und substantiell anzuheben und insbesondere attraktive Förderungsbedingungen für thermische energetische Verbesserungen zu schaffen.
Der Umstieg auf erneuerbare Energie kommt der heimischen Wirtschaft zugute und schafft Arbeitsplätze. Dadurch kann sich in Österreich eine international erfolgreiche Umwelttechnikindustrie entwickeln.
Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
„Der Nationalrat wolle beschließen
„Der zuständige Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft wird ersucht
die Vereinbarung zwischen Bund und Länder für mehr Klimaschutz im Wohnbau gemeinsam mit den Landeshauptleuten so rasch wie möglich abzuschließen, um ein Inkrafttreten Anfang 2009 sicherzustellen und
dabei folgende Verbesserungen für den Klimaschutz zu verankern:
Einsatz innovativer klimarelevanter Heizungs- und Warmwassersysteme muss Förderungsvoraussetzung sein (insb. erneuerbare Energien, KWK-Fernwärme)
Ausstieg aus der Ölheizung im Neubau
Weitgehende thermische Sanierung des Gebäudebestands aus der Periode 1945 bis 1980: deutliche Anreize für umfassende energetische Sanierung
Öl- und Gasheizungserneuerung: ausschließlich Förderung von moderner Brennwerttechnik bei Kombination mit Solaranlagen und Prüfung der thermischen Verbesserungsmöglichkeiten an der Gebäudehülle.
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