Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung / Seite 404

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Im Rahmen der Verhandlungen für den Finanzausgleich für die Periode 2008 bis 2013 wurde zwischen Bund und Ländern vereinbart, dass die bestehende Bund-Länder Ver­einbarung über gemeinsame Qualitätsstandards für den Wohnbau im Interesse des Kli­maschutzes weiterentwickelt werden soll.

Diese Vereinbarung ist ein wichtiger, gemeinsamer Beitrag zur Umsetzung von zentra­len energie- und umweltpolitischen Vorhaben, insbesondere hinsichtlich der Durchset­zung des Passivhausstandards in der Wohnbauförderung, der Steigerung der Sanie­rungsraten im Wohnbau, der Umstellung von 400 000 Haushalten auf erneuerbare Energieträger wie etwa die Verwendung von Holz und Pellets in Einzel- und Zentral­heizungssystemen oder Wärmepumpen. Auch im Sinne der europäischen Vorgaben für Klimaschutz und erneuerbare Energieträger bis 2020 ist unser Ziel eine möglichst weitgehende Zurückdrängung von fossilen Brennstoffen für Heizung und Warmwasser.

Ein zentraler Punkt sind Anreize und Maßnahmen beim Energiesparen: der Raumwär­mesektor ist ein Bereich mit besonders hohem Potential. Eine verbesserte Energieeffi­zienz hilft die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern, senkt den CO2 Ausstoß und hilft dem Einzelnen beim Geldsparen.

Neben den sozialen Aufgaben der Wohnbauförderung ist die Umsetzung von Umwelt­maßnahmen im Neubau und der Sanierung eine wesentliche Aufgabe. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, ist es wichtig, dass die Wohnbauförderungsmittel sichergestellt sind, wobei der Förderung der Sanierung eine besondere Bedeutung zukommt. Die Länder sind deshalb aufgefordert den Anteil der Wohnhaussanierung an der gesamten Wohnbauförderung nachweislich und substantiell anzuheben und insbe­sondere attraktive Förderungsbedingungen für thermische energetische Verbesserun­gen zu schaffen.

Der Umstieg auf erneuerbare Energie kommt der heimischen Wirtschaft zugute und schafft Arbeitsplätze. Dadurch kann sich in Österreich eine international erfolgreiche Umwelttechnikindustrie entwickeln.

Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

„Der Nationalrat wolle beschließen

„Der zuständige Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasser­wirtschaft wird ersucht

die Vereinbarung zwischen Bund und Länder für mehr Klimaschutz im Wohnbau ge­meinsam mit den Landeshauptleuten so rasch wie möglich abzuschließen, um ein In­krafttreten Anfang 2009 sicherzustellen und

dabei folgende Verbesserungen für den Klimaschutz zu verankern:

Einsatz innovativer klimarelevanter Heizungs- und Warmwassersysteme muss Förde­rungsvoraussetzung sein (insb. erneuerbare Energien, KWK-Fernwärme)

Ausstieg aus der Ölheizung im Neubau

Weitgehende thermische Sanierung des Gebäudebestands aus der Periode 1945 bis 1980: deutliche Anreize für umfassende energetische Sanierung

Öl- und Gasheizungserneuerung: ausschließlich Förderung von moderner Brennwert­technik bei Kombination mit Solaranlagen und Prüfung der thermischen Verbesse­rungsmöglichkeiten an der Gebäudehülle.

 


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