Orientierung von Neubau und Sanierung bei öffentlichen Gebäuden an den Förderungsstandards für den Wohnbau
Fokussierung von Förderungsinstrumenten auf den Gebäudebereich
Überprüfung wohnrechtlicher Bestimmungen im Hinblick auf Hemmnisse für Sanierungsmaßnahmen und Adaptierung wo notwendig.
Stärkere Verankerung von Klimaschutz, Energieeffizienz, erneuerbaren Energien und innovatives Bauen in relevanten Lehr- und Ausbildungsplänen
Zukünftig sollen auf Basis der Erfahrungen mit der aktuellen Art. 15a Vereinbarung weitere Verbesserungen vorgenommen werden:
Mittelfristig soll eine Sanierungsrate von 3% für den Gebäudebestand 1945-1980 erreicht werden. Es sollen die dafür notwendigen Maßnahmen und Rahmenbedingungen auf Bundes- und Länderseite diskutiert und festgelegt werden.
Ziel soll sein, mindestens 400.000 Heizkessel, die auf Basis fossiler Brennstoffe betrieben werden, im Rahmen der Wohnbauförderung auf erneuerbare Energieträger umzurüsten bzw. auszutauschen. Im Rahmen dieses Heizkesseltauschprogramms ist ein besonderer Fokus auf die österreichweit ca. 110.000 fossil betriebenen Einzelöfen zu legen, deren Austausch gegen moderne Einzelöfen auf Basis erneuerbarer Energieträger bislang nicht gefördert wird. Diese Heizungen werden in der Regel in Haushalten mit niedrigen Einkommen betrieben, die durch die gestiegenen Heizölpreise besonders von Armut betroffen sind. Hier sind spezielle Förderprogramme vorzusehen, die eine deutliche Entlastung dieser Haushalte bei den Heizkosten bringen (Umstieg auf Einzelöfen auf Basis erneuerbarer Energieträger und spezielle Energieeffizienzprogramme; innovative Finanzierungsmodelle wie etwa Contracting, die einen Heizungstausch auch für Haushalte mit niedrigen Einkommen möglich macht)
Im Bereich der Gebäudestandards ist der Fokus auf Zukunftsthemen zu legen: das Haus als Energieproduzent (Plusenergiehaus); Energieproduktion für die Mobilität““
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bauer zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
2.50
Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Geschätzte Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Damen und Herren! Es wurde soeben ein Entschließungsantrag verteilt; bedauerlicherweise haben wir ihn nicht früher erhalten. Unser Antrag, von Petra Bayr und mir eingebracht, wurde schon wesentlich früher verteilt, damit sich jeder ein Bild machen konnte.
Fest steht, wir alle wissen, wie wichtig die Energiewende ist. Dass sie einfach einzuleiten ist, um durch viele Maßnahmen Ergebnisse zu erzielen und die CO2-Problematik anzugehen. Wobei insbesondere im Wohnbau große Schritte zu setzen wären.
Ich möchte nur einen Punkt ansprechen, weil immer gesagt wird, was nicht alles sofort zu machen sei, ohne aber auf die soziale Verträglichkeit einzugehen. Man muss zuerst einmal erkennen, dass Änderungen natürlich mit Förderprogrammen verbunden sein müssen, denn nicht jeder kann von seinem Kessel einfach umsteigen. Da muss auch Begleitmusik vorhanden sein, um diese Kesseltauschaktionen vorzufinanzieren, damit man dann die Vorteile des Kesseltausches auch nutzen kann. All das wurde nicht diskutiert.
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