Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kogler, Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Managergehälter und -haftung
eingebracht im Zuge der Debatte über ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Förderung des Interbankmarktes (Interbankmarktstärkungsgesetz – IBSG) und ein Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilitätsgesetz – FinStaG) erlassen sowie das ÖIAG-Gesetz 2000, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz, das Finanzmarktaufsichts-behördengesetz sowie das Bundesfinanzgesetz 2008 geändert werden
Weltweit sind die Finanzmärkte in Aufruhr. Wir erleben die schwerste Finanzmarktkrise seit Jahrzehnten. Die Weltwirtschaft und die Konjunktur in Österreich bekommen die Folgen zu spüren. Die Insolvenz der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers Mitte September hat den Abwärtstrend an den Märkten dramatisch verschärft. Aufgrund der engen Vernetzung der Player am globalen Finanzmarkt folgte eine beispiellose Pleitewelle von Banken und Versicherungen, deren Ende nicht abzusehen ist.
Sowohl in den USA als auch in Europa erhalten Banken vom Staat Garantien oder werden rekapitalisiert. Diese staatlichen Sicherungsmaßnahmen müssen an harte Auflagen für Banken und Management gebunden sein.
Der ECOFIN Rat vom 7. Oktober hat in seinen Schlussfolgerungen festgehalten, dass „Die Gehälter der Manager von Finanzinstitutionen stärker reguliert werden sollen und die Regierungen dazu aufgefordert werden einen geeigneten Regulierungsrahmen aufzustellen, um entsprechende Kontrollen gegenüber den Gesellschaftern durchzuführen. Die Managergehälter von Institutionen, die eine Garantie bzw. finanzielle Intervention des Staates benötigen, sollen reduziert werden: Die Manager dieser Institutionen sollen dadurch für die Verluste zur Verantwortung gezogen werden, Gewinnzurückhaltung soll unterbunden werden, Regierungen müssen die Möglichkeit erhalten, in die Entlohnung der Manager einzugreifen.“
Der vorliegende Gesetzesentwurf enthält nach dem Interbankmarktstärkungsgesetz und dem Finanzmarktstabilitätsgesetz keine konkreten Bestimmungen zu Managergehältern und –haftung im Falle des Tätigwerdens des Bundes.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen abändernden Gesetzesvorschlag zum Interbankmarktstärkungsgesetz und Finanzmarktstabilitätsgesetz vorzulegen, der bezüglich Managergehältern und -haftung insbesondere folgende Punkte umfasst:
Begrenzungen von Gehalts-, Pensions- und Abfertigungsansprüchen
staatliches Vorzugspfandrecht an Gehalts-, Pensions- und Abfertigungsansprüchen von Managern
Managergehälter nur begrenzt steuerlich abzugsfähig machen
Abschaffung der steuerlichen Förderung von stock options“
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