Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll3. Sitzung / Seite 22

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eingebracht in der 3. Sitzung des Nationalrates am 28.10.2008 im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 1:

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (5 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Finanzierung von Aufgaben der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung und das Bundesgesetz über die Refinanzierung von Tätigkeiten der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung erlassen und mit dem das Austria Wirtschaftsservice-Gesetz, das Garantiegesetz 1977, das KMU-Förderungsgesetz, das Einkommens­steuerge­setz 1988 und das Bundesgesetz, mit dem die Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie genehmigt wird, geändert werden (Konjunkturbelebungsgesetz 2008 – KBG 2008) (6 d.B.)

Das vorliegende Konjunkturpaket ist angesichts seiner zuwenig weit gehenden Maßnahmen wohl nicht ausreichend, die Unternehmen nachhaltig zu stärken, Kaufkraft zu erhöhen und Arbeitsplätze zu sichern.

Auch die Ereignisse rund um die Privatisierung der AUA sind nicht nur nicht geeignet, das Vertrauen in die dort Verantwortlichen, in die ÖIAG sowie in die österreichische Bundesregierung zu stärken, sondern sind ein drastisches Beispiel für Dilettantismus fern jeder Professionalität.

Mit 12. August dieses Jahres wurde nicht zuletzt unter dem Druck der enorm gestiegenen Treibstoffpreise und der zu erwartenden und auch eingetretenen Ver­schlechterung der Kennzahlen des Unternehmens seitens der Bundesregierung der ÖIAG der Auftrag zum Verkauf der Anteile des Bundes an der AUA erteilt.

Was dann folgte wird in Tageszeitungen unter anderem treffend beschrieben mit den Worten: „dilettantischer ging’s wirklich nicht mehr.“

Dies aus gutem Grund: So stehen Vorwürfe im Raum, dass im Zuge des Aus­schreibungs­verfahrens seitens der ÖIAG Bieter insofern benachteiligt wurden, als unzureichend Informationen weitergeben wurden, wie dies beispielsweise seitens der Air-France kritisiert wurde. Dazu kommt, dass allem Anschein nach die Ausschreibung ohne eine den realen Wert des Unternehmens repräsentierende Evaluierung erfolgte und sogar eine bewusste Unterbewertung vermutet wird.

Diese Vorgangsweise hatte zur Folge, dass letztlich nur zwei Bieter übrig bleiben, die nunmehr ihrerseits angesichts des Schuldenstandes der AUA nicht nur nichts zahlen sondern noch Forderungen hinsichtlich eines Schuldennachlasses auf den Tisch legten. Als blanker Hohn kann es daher wohl bezeichnet werden, wenn nunmehr der Verantwortliche ÖIAG-Chef Michaelis es als gutes Ergebnis sieht, dass „wir zwei Bieter haben.“

Laut jüngsten Meldungen sinkt die AUA immer tiefer in die roten Zahlen und wird sich der Verlust im heurigen Jahr auf geschätzte 170 Mio Euro belaufen. Der derzeitige Schuldenstand beläuft sich auf rund 900 Mio Euro.

Diese unprofessionelle Vorgangsweise insbesondere der Verantwortlichen in der ÖIAG hat nunmehr dazu geführt, dass man unter Festhaltung am laufenden Vergabe­verfahren die Zuschlagsfrist bis Jahresende verlängerte und die Bundesregierung auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler die Übernahme von 500 Mio Euro an Schulden ankündigte.

„Wenn der Verkauf platzt und die AUA pleite geht, kann sich die Öffentlichkeit dafür bei der ÖIAG bedanken,“ ist dem Leitartikel der Tageszeitung „Die Presse“ in ihrer heutigen Ausgabe völlig zurecht zu entnehmen.

 


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