Steuerbonus in Höhe von 200 Euro je Lohn- und Einkommenssteuerpflichtigen zuzüglich 50 Euro je Kind
Auch aufgrund der anhaltenden Teuerung und den damit verbundenen erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der Bürgerinnen und Bürger für das tägliche Leben erscheint weiters eine Soforthilfe geboten.
Dafür erscheint die Gewährung eines Steuerbonus in Höhe 200 Euro zuzüglich 50 Euro pro Kind für alle Lohn- oder Einkommenssteuerpflichtigen, die im Jahr 2008 ein Einkommen erzielt haben, als wirksame Maßnahme. Dadurch kann den Bürgern und Bürgerinnen ein Teil von dem zurückgegeben werden, was der Staat an Mehreinnahmen eingenommen hat. Die Gewährung eines solchen Steuerbonus ist auch ohne erheblichen Verwaltungs- bzw. Arbeitsaufwand möglich. Dies kann dadurch verwirklicht werden, da die für die Gewährung des Steuerbonus maßgeblichen Kriterien so ausgewählt werden können, dass auf schon bestehende gesetzliche Vorschriften bzw. Kriterien abzustellen ist. Die notwendigen Informationen stehen sowieso zur Verfügung.
Maßnahmen im Bereich der Heizkosten
Heizkostenzuschuss
Zudem ist in Hinblick darauf, dass die Energiekosten für die Heizperiode 2008/2009 - mit deutlichen Unterschieden je nach verwendetem Energieträger - weiter steigen werden, ein zusätzlicher Heizkostenzuschuss des Bundes zu gewähren, um eine zielgerichtete finanzielle Unterstützung für die Bevölkerung sicherzustellen.
Vorgeschlagen wird die Einrichtung eines Heizkostenausgleichsfonds beim Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz, aus dem die für die Heizperiode 2008/2009 gewährten Heizkostenzuschüsse der Länder durch den Bund verdoppelt werden können. Diese Unterstützung soll an folgende Voraussetzungen gebunden werden:
Das Haushaltseinkommen des endbegünstigten privaten Haushaltes darf 2.500 Euro pro Monat nicht übersteigen. Pro Haushalt wird nur ein Heizkostenzuschuss vom Bund verdoppelt. Die Zuzahlung des Bundes zum Heizkostenzuschuss beträgt maximal 150 Euro pro Haushalt und richtet sich nach dem vom Land gewährten Heizkostenzuschuss. Die Ansuchen der Länder an das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz können bis zum 31. Dezember 2009 eingebracht werden.
Im Hinblick auf die von den Ländern bislang beschlossenen Heizkostenzuschüsse und die etwa 1,6 Mio. potentiell begünstigten Haushalte, ist von Kosten von ca. 150 Mio. Euro auszugehen, die in den im Jahr 2007 erzielten Mehreinnahmen des Bundes im Bereich Lohnsteuer, Einkommens- und Vermögenssteuern, Umsatzsteuer und Mineralölsteuer Bedeckung finden.
Rücknahme der Erhöhung der Mineralölsteuer auf Heizöl
Weiters ist zur Senkung der Heizkosten die zuletzt erfolgte Erhöhung der Mineralölsteuer für Heizöl rückgängig zu machen.
Maßnahmen im Bereich des Benzin- und Dieselpreises
Auch die Autofahrer sind schnellstens zu entlasten. Dafür ist die zuletzt erfolgte Erhöhung der Mineralölsteuer für Benzin und Diesel rückgängig zu machen. Weiters ist eine Strafsteuer für Mineralölkonzerne (so genannte „Robin Hood Steuer“) einzuführen, die nach dem Vorbild von Italien und Portugal auf die enormen Zusatzgewinne der Mineralölkonzerne dann zum tragen kommt, wenn der Rohölpreis eine bestimmte
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