Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 107

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Höhe übersteigt. Zudem ist eine Spekulationssteuer für Finanzspekulanten einzu­füh­ren, um Spekulationen und damit verbundene Preissteigerungen einzuschränken.

Maßnahmen im Bereich des Strom- und Gaspreise

Weiters sind Gegenmaßnahmen gegen die ansteigenden Strom- und Gaspreise not­wendig. Problematisch ist insbesondere, dass die Energiekonzerne Preiserhöhungen sofort an die Konsumenten weiterleiten, Preissenkungen dagegen nicht. Insoweit muss sichergestellt werden, dass die Unternehmen Preissenkungen unmittelbar an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben. Gleiches gilt im Bereich der Spritpreise, um die stark betroffenen Autofahrer zu entlasten.

Realisierung der Koralmbahn

Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Begründung weiterer Vorbelastungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie fordert das BZÖ Konkre­tisierungen und so beispielsweise alle notwendigen Schritte zu setzen und Voraus­setzungen zu schaffen, um eine vertragskonforme Umsetzung des Koralmbahn-Projek­tes sicher zu stellen.

Denn am 15. Dezember 2004 haben die Republik Österreich – vertreten durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie und den Bundesminister für Finanzen – sowie die Länder Steiermark und Kärnten – jeweils vertreten durch deren Lan­deshauptleute – den Vertrag über die Realisierung und Finanzierung der Eisen­bahnstrecke Graz – Klagenfurt („Koralmbahn“) abgeschlossen. Diesem Vertrag sind die ehemaligen Österreichischen Bundesbahnen und die damalige Eisenbahn – Hochleistungsstrecken AG als Rechtsvorgänger der ÖBB – Infrastruktur Bau AG beigetreten.

Grundlage dieses Vertrages ist der „gemeinsame Wunsch der Vertragspartner, die Inbetriebnahme der Koralmbahn zum ehest möglichen Zeitpunkt anzustreben und die verkehrswirksame Durchbindung der Koralmbahn zwischen Graz und Klagenfurt über den Koralmtunnel bis zum Jahre 2016 sicherzustellen sowie die vertragsgegen­ständlichen Maßnahmen bis zum Jahr 2018 fertig zu stellen.” Die Vertragspartner anerkannten sowohl die volkswirtschaftliche als auch die regionalwirtschaftliche Bedeutung dieses Vorhabens.

Im Hinblick auf die regionalwirtschaftliche Bedeutung dieses Vorhabens wurde weiter vereinbart, dass die beiden Länder Kärnten und Steiermark jeweils einen pau­schalierten Baukostenzuschuss in der Höhe von 140 Mio. Euro, welcher in den Jahren 2008 – 2025 in gleichen Jahresraten fällig wird, leisten.

Anzumerken ist, dass die Koralmbahn Graz – Klagenfurt als wesentlicher Bestandteil des Systems „Neue Südbahn“ anzusehen ist. Diesem Umstand wurde unter anderem dadurch Rechnung getragen, dass von der Republik Österreich – vertreten durch Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel, Vizekanzler Hubert Gorbach sowie Bundes­minister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser – am 8. März 2005 eine Absichts­erklärung für die Realisierung und Finanzierung der Eisenbahnverbindung Gloggnitz – Raum Langenwang (Semmeringbasistunnel neu) unterzeichnet wurde, in welcher ausdrücklich das Bemühen hervorgestrichen wurde, auf der gesamten Strecke Wien – Graz – Klagenfurt zeitgleich einheitlich hohe Güterzuganhängelasten zu ermöglichen. Des Weiteren wurde in dieser Absichtserklärung nochmals festgehalten, dass bis längstens 2016 eine leistungsfähige Eisenbahnverbindung zwischen Graz und Klagenfurt zur Verfügung stehen soll.

Diese eindeutigen Bekenntnisse des Bundes zum Ausbau der Koralmbahn sind nach wie vor aufrecht und stellen für alle beteiligten Vertragspartner gültige, vertragliche Verpflichtungen dar.

 


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