Darüber hinaus hat gerade das Justizressort im Bereich der Gesetzgebung einen großen Bogen zu spannen – vom gesamten Zivilrecht über das Strafrecht mit verschiedenen Spezialstrafgesetzen bis hin auch zu Organisationsvorschriften von vielen Rechtssubjekten, mit denen wir tagtäglich im Wirtschaftsleben und im realen Leben zu tun haben und die einfach zu unserer modernen Gesellschaft dazugehören, bis letztlich natürlich auch zu den Rechtsberufen im engeren Sinn, deren Organisationsvorschriften und Regeln, die zu einer entsprechenden Ausübung notwendig sind, auch im Justizbereich ressortieren.
Dementsprechend sind natürlich die Verhandlungen zum Thema Justiz umfangreich gewesen. Es sind immerhin 21 Seiten in diesem Regierungsübereinkommen, die sich dem Thema Justiz in diesem umfassenden Sinn widmen.
Da heute manchmal auch Kritik dahin gehend gekommen ist, wie detailliert oder wie allgemein gehalten ein Regierungsübereinkommen sein soll: Da kann ich nur die Lektüre des Justizkapitels des Regierungsübereinkommens empfehlen, weil dort, wie ich glaube, die richtige Mischung vorgezeigt wird. Natürlich soll es einerseits detaillierte Bestimmungen zu einzelnen Themenbereichen geben, wozu auch schon in der Vergangenheit Vorarbeit geleistet wurde. Beispiele dazu wurden schon von meinem Vorredner aufgezählt, ich möchte nur noch als besondere Schwerpunkte, die in den Verhandlungen schon sehr weit gediehen sind und im Regierungsübereinkommen sehr detailliert ausgestaltet sind, Folgende erwähnen: das Thema Gewaltschutz, das Thema Familienrecht – insbesondere Unterhaltsvorschuss, der erweitert werden soll – bis zu konkreten Vorschriften zum Beispiel gegen das Phänomen Hassprediger.
Aber natürlich muss es auf der anderen Seite in diesem Regierungsübereinkommen auch viele allgemein gehaltene Teile geben, gerade im Bereich der Justiz, denn eine ABGB-Reform oder auch die Reform des Hauptverfahrens im Strafprozessrecht eignen sich nicht dazu, dass man das in Regierungsverhandlungen schon bis aufs letzte i-Tüpfelchen genau ausverhandelt, sondern da ist auch die Einbindung der Praxis, der Experten und so weiter notwendig.
Auf die spannende Arbeit in den nächsten Monaten und Jahren freue ich mich, zunächst einmal natürlich in Zusammenarbeit mit dem neuen Justizminister Johannes Hahn – ich glaube, er kann auch aus der Sicht der Wissenschaft sehr viel mit einbringen; diese Kombination ist durchaus eine spannende –, und in wenigen Wochen dann auch in Zusammenarbeit mit der neuen und designierten Justizministerin Bandion-Ortner.
Ich freue mich aber auch auf die Zusammenarbeit im Justizausschuss mit Ihnen allen. Ich glaube, dass wir dort eine sehr sachliche Arbeit pflegen, und ich hoffe, dass das auch in den nächsten Jahren so sein wird – im Interesse unseres Landes und einer funktionierenden Justiz. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
17.39
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.
17.40
Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Wissenschaftsminister! Ich hätte sehr gerne gesehen, wie die designierte unabhängige Justizministerin das Regierungsprogramm vertritt, denn immerhin ist es ja von den Regierungsparteien erarbeitet worden. Wo da der Platz für die unabhängige Justizministerin bleibt, das hätte ich, wie gesagt, gerne gesehen.
Vielleicht liegt das daran, dass man, sehr allgemein formuliert, ideenlos bleibt, wie heute schon mehrfach angedeutet wurde. Darauf führe ich auch zurück, dass die Redner
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