Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 173

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Und noch ein Letztes zur Familienpolitik: Familienpolitik heißt auch gleiche Rechte für Lesben und Schwule. – Hier ist ein Arbeitskreis nicht genug, wir fordern ein Partner­schaftsgesetz, in welchem pensions- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen beinhaltet sind, und vor allem auch Rechte für binationale Paare, sodass beide Partner in diesem Land leben können. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Hörl: Können sie eh!)

Jetzt möchte ich mich noch kurz der – mageren – Verfassungs- und Verwaltungsre­form widmen, die in diesem Programm zu finden ist: Wir begrüßen das Vorhaben der Einführung der mehrstufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit, doch so, wie es sich in die­sem Regierungsübereinkommen liest, wird hier hauptsächlich auf Effizienz gesetzt.

Wir hoffen und wir erwarten, dass hier durchaus auch auf die Frage des Rechtsschut­zes Rücksicht genommen und dass darauf ein Schwerpunkt gelegt werden wird, denn wir sehen am Beispiel des Asylgerichtshofes, dass Vorhaben, die der Beschleunigung dienen sollen, zum einen nicht immer der Beschleunigung dienen – das sehen wir an den Zahlen –, dass es aber auf der anderen Seite auch zu Folgekonsequenzen kommt, beispielsweise im Verfassungsgerichtshof, wo eine Verdoppelung der Fälle erwartet wird, ohne dass eine ausreichende Ausstattung gewährleistet ist.

Es gibt noch einige weitere Reformvorhaben, betreffend welche wir uns gerne an einer Diskussion beteiligen, beginnend beim Ausbau der Kontrolle über einen Grundrechts- und Kompetenzkatalog, die Diskussion über direkte Demokratie, die BürgerInnenpar­tizipation, die Aufwertung des Parlamentarismus bis zur Aufwertung der Minderheits­rechte im Parlament – als Beispiel sei hier der Untersuchungsausschuss als Minder­heitsrecht genannt –, und wir werden, das kann ich Ihnen versichern, hier zahlreiche Initiativen für Diskussionen, aber auch für konkrete Regelungen einbringen.

Eine habe ich heute gemeinsam mit Kollegin Korun schon in Form eines Antrages ein­gebracht, und zwar eines Antrages für das kommunale Wahlrecht für ImmigrantInnen. Ich bin schon sehr gespannt, wie die Kolleginnen und Kollegen der Wiener SPÖ, sei es jetzt auf der Regierungsbank oder im Hohen Haus, sich dazu positionieren werden, je­ne KollegInnen, die dieses Vorhaben in Wien durchaus mitgetragen haben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


18.45.42

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! In vielen Reden der Oppo­sition wurde beklagt, dass das Parlament eigentlich keine große Rolle mehr spielen würde. – Ich glaube, dass es durchaus ein Betätigungsfeld gibt, bei dem eine Zusam­menarbeit gewünscht und gesucht wird, nämlich im Bereich der Verfassungs- und Ver­waltungsreform, und ich glaube, dass diese durchaus die Möglichkeit bietet, dass die­ses große Kapitel nicht nur von der Regierung alleine behandelt wird, sondern letztend­lich hier im Parlament abgesegnet und zu Ende verhandelt werden muss.

Ich glaube, dass es durchaus Gebiete gibt, bei denen eine Übereinstimmung auch mit einer großen Mehrheit möglich ist. Da bietet sich natürlich eines jener Kapitel an, das im Konvent sehr viel Konsens gefunden hat, nämlich die Einführung der Landesverwal­tungsgerichtshöfe, die in einem zweistufigen Instanzenzug grundsätzlich mit Einzelrich­terentscheidungen tätig sind, über Materiengesetzgebung aber auch Senatsentschei­dungen möglich machen sollen und in denen letztendlich auch Fachsenate tätig wer­den können.

 


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