setzt werden, wie insbesondere die Prüfung von Staatshaftungen und die Weitergabe und Verwendung von Steuergelder an Private, zu prüfen.“
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Bezug nehmend auf die heutige Präsentation der Regierung und des Regierungsprogramms kann ich nur Folgendes festhalten: Angesichts der bevorstehenden Brauchtumstage war dies ein politischer Perchtenlauf! Schwarz-Rot rasselt mit den Ketten und spuckt Feuer in Form von Worthülsen, zeigt sich aber wieder sofort inhaltsleer und löst sich in Schall und Rauch auf. Aber anders als bei den traditionellen Perchten, von denen unsere Kinder wissen, dass sie vor ihnen keine Scheu zu haben brauchen, ist diese Regierung und ihr Programm sehr wohl zu fürchten.
Die Steiermark wird mit keinem einzigen Wort erwähnt! Sie wissen, ich komme aus einem Gebiet, das stark von Abwanderung betroffen ist: Die Jugend läuft uns davon, weil es keine Ausbildungsmöglichkeiten und keine Arbeitsplätze gibt. Die Firma ATB wurde angesprochen, aber es gibt noch viele andere mehr: Stahl Judenburg, Styria Federn – Kurzarbeit oder Entlassungen in einer krisengeschüttelten Region, die mit den Eurofightern leben muss und gerne mit ihnen lebt.
Ich werde in den nächsten Wochen eine Initiative einbringen, und ich hoffe auf die Unterstützung vor allem der dort ansässigen Mandatare. Und weil Kollege Grillitsch in der ersten Reihe sitzt: Wir müssen etwas tun, lieber Fritz, und ich glaube, wenn wir es wollen, dann schaffen wir das auch fraktionsübergreifend. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
18.55
Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und wird mit behandelt.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erweiterung der Prüfkompetenz des Rechnungshofes bei Übernahme von Haftungen durch den Staat
eingebracht im Zuge der Debatte zur Erklärung der Bundesregierung in der 6. Sitzung des Nationalrates am 3. Dezember 2008
Im Hinblick auf das Finanzpaket (Bericht 683 des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage 682 d.B.), welches am 20. Oktober 2008 im Nationalrat und am 21. Oktober 2008 im Bundesrat in der XXIII GP beschlossen wurde, das eine gesetzlichen Grundlage geschaffen hat, die den Bund in die Lage versetzt, rasch Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes zur Vermeidung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben Österreichs, zur Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes zu setzen, sind die fehlenden Kontrollmöglichkeiten des Rechnungshofes nicht bedachtet worden.
Zu den "finanziellen Auswirkungen" der Regierungsvorlage zu diesem Gesetz halten die Erläuterungen fest: "Die mit dem Bundesgesetz allenfalls verbundenen finanziellen Belastungen könnten beträchtlich sein, sind jedoch im Hinblick auf die Stärkung des Vertrauens in den Finanzsektor geboten. Zudem wird eine budgetäre Belastung erst durch die konkrete Umsetzung der Maßnahmen erfolgen."
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