Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 191

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in der Budgetplanung für die Bereitstellung von zusätzlichen 30 Millionen € jährlich in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 für Vorziehprofessuren und andere Hochschul­lehrer Sorge zu tragen

eine Vereinfachung und Entbürokratisierung der Leistungsvereinbarungen des UG 2002, die die Finanzierung der Universitäten aus Gründen der Verwaltungsverein­fachung anhand von maximal 5 Kennzahlen steuert

alle notwendigen Maßnahmen, um den Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Universitäten mit 1.1.2009 in Kraft setzen zu können, insbesondere die Bereitstellung der Finanzierung allfälliger Mehrkosten.“

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Wenn Herr Kollege Wöginger konstruktive Vorschläge vermisst hat: Hier hat er sie! (Ruf bei der FPÖ: Jetzt ist er nicht mehr da!) – Jetzt ist er nicht mehr da, richtig; wahr­scheinlich ist er auf eine handfeste Innviertler Jause gegangen. – Die Opposition in un­serer Gegend, die nur meckert und keine Vorschläge bringt, das ist bei uns zu Hause nämlich die ÖVP; da kann er den pensionierten Wehrsprecher der ÖVP fragen. Die Regierung in diesem Haus stellen aber immer noch SPÖ und ÖVP, und von diesen er­warten wir uns in erster Linie Vorschläge oder Konstruktives.

In Zeiten der Globalisierung und der Wirtschaftskrise ist die Bildung wirklich unser wichtigstes Kapital, um konkurrenzfähig zu bleiben. Dafür benötigen wir moderne und bürokratiearme Universitäten, um die Studenten entsprechend vorzubereiten. Eine freie Gesellschaft braucht den freien Zugang zu freien Universitäten. (Beifall bei der FPÖ.)

19.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf, DI Deimek und weiterer Abgeordneter betreffend Wissen­schaft und Forschung in der XXIV. GP

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2 in der 6. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 3. Dezember 2008, Erklärung der Bundesregierung

Das Regierungsprogramm für die XXIV. Gesetzgebungsperiode, das SPÖ und ÖVP beschlossen haben, enthält im Kapitel Wissenschaft und Forschung eine Rücknahme bzw. Relativierung der am Ende der letzten GP beschlossenen Maßnahmen im Univer­sitätsbereich. So sollen die festgelegten Studierendenzahlen im Bereich Medizin, Zahnmedizin und Psychologie verringert und die Frist für die Umsetzung bis 2015 ver­längert werden.

Verschärft wird die Situation im Universitätsbereich auch deshalb, weil das Ministerium für Wissenschaft und Forschung verabsäumt hat, den Universitäten Vorgaben für die Umsetzung des Beschlusses über den teilweisen Entfall der Studiengebühren zu ma­chen und die im Regierungsprogramm in Aussicht genommenen Maßnahmen unter Budgetvorbehalt stehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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