mung geben. Dieser Entschließungsantrag wurde damals von SPÖ, BZÖ und den Freiheitlichen angenommen.
Der Antrag lautet wie folgt:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Strache, Dr. Hübner, Dr. Winter und weiterer Abgeordneter betreffend Europapolitik in XXIV. Gesetzgebungsperiode
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu setzen, um sicher zu stellen, dass zukünftige Änderungen der Verträge über die Europäische Union und über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die die österreichischen Interessen berühren, durch eine Volksabstimmung in Österreich entschieden werden sollen. Das gilt auch für den Fall der Ratifizierung eines geänderten Vertrages von Lissabon und insbesondere auch für einen möglichen Beitritt der Türkei zur EU.“
*****
(Beifall bei der FPÖ.)
Werter Herr Bundeskanzler, ich erlaube mir, an Sie eine Frage zu richten, nämlich dahin gehend, ob Sie Ihr eigenes Regierungsprogramm überhaupt durchgelesen haben. Mir kommt beinahe vor, das kann nicht sein, denn sonst wäre es Ihnen doch aufgefallen, dass Sie in punkto EU-Volksabstimmung etwas völlig anderes darin stehen haben, als Sie eigentlich vor der Wahl versprochen haben.
Vorher, nämlich damals, war es so, dass Sie in der größten österreichischen Tageszeitung Briefe inserierten, wo drinnen gestanden ist, dass Sie zusammen mit Ihrem Vorgänger Dr. Gusenbauer unbedingt dann eine verpflichtende Volksabstimmung durchführen lassen wollen, wenn österreichische Interessen berührt werden. Heute aber, einen Tag nach Ihrer Angelobung, haben Sie dieses Versprechen offenbar vergessen, denn nun wollen Sie nur mehr eine europaweite Volksabstimmung zum brennenden Thema EU-Reformvertrag. Dem österreichischen Bundesvolk, das heißt, unserem Souverän, dem Wähler, trauen Sie offenbar eine diesbezügliche Entscheidungsfähigkeit nicht mehr zu. (Beifall bei der FPÖ.)
Sie wollen die Österreicherinnen und Österreicher entmündigen und die Demokratie auf dem koalitionären und zentralistischen Brüsseler Altar opfern. Über heimische Anliegen dürfen in Zukunft Franzosen, Italiener, Polen und noch viele andere abstimmen. Damit, werter Herr Bundeskanzler, sind Sie für mich kein österreichischer Volksvertreter. (Beifall bei der FPÖ.)
21.42
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Strache, Dr. Hübner, Dr. Winter und weiterer Abgeordneter betreffend Europapolitik in XXIV. Gesetzgebungsperiode
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2, Erklärung der Bundesregierung in der 6. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 3. Dezember 2008.
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