Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 236

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mung geben. Dieser Entschließungsantrag wurde damals von SPÖ, BZÖ und den Frei­heitlichen angenommen.

Der Antrag lautet wie folgt:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Dr. Hübner, Dr. Winter und weiterer Abgeordneter betref­fend Europapolitik in XXIV. Gesetzgebungsperiode

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu setzen, um sicher zu stellen, dass zukünftige Änderungen der Verträge über die Europäische Uni­on und über die Arbeitsweise der Europäischen Union, die die österreichischen Interes­sen berühren, durch eine Volksabstimmung in Österreich entschieden werden sollen. Das gilt auch für den Fall der Ratifizierung eines geänderten Vertrages von Lissabon und insbesondere auch für einen möglichen Beitritt der Türkei zur EU.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Werter Herr Bundeskanzler, ich erlaube mir, an Sie eine Frage zu richten, nämlich da­hin gehend, ob Sie Ihr eigenes Regierungsprogramm überhaupt durchgelesen haben. Mir kommt beinahe vor, das kann nicht sein, denn sonst wäre es Ihnen doch aufgefal­len, dass Sie in punkto EU-Volksabstimmung etwas völlig anderes darin stehen haben, als Sie eigentlich vor der Wahl versprochen haben.

Vorher, nämlich damals, war es so, dass Sie in der größten österreichischen Tageszei­tung Briefe inserierten, wo drinnen gestanden ist, dass Sie zusammen mit Ihrem Vor­gänger Dr. Gusenbauer unbedingt dann eine verpflichtende Volksabstimmung durch­führen lassen wollen, wenn österreichische Interessen berührt werden. Heute aber, einen Tag nach Ihrer Angelobung, haben Sie dieses Versprechen offenbar vergessen, denn nun wollen Sie nur mehr eine europaweite Volksabstimmung zum brennenden Thema EU-Reformvertrag. Dem österreichischen Bundesvolk, das heißt, unserem Souverän, dem Wähler, trauen Sie offenbar eine diesbezügliche Entscheidungsfähig­keit nicht mehr zu. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie wollen die Österreicherinnen und Österreicher entmündigen und die Demokratie auf dem koalitionären und zentralistischen Brüsseler Altar opfern. Über heimische An­liegen dürfen in Zukunft Franzosen, Italiener, Polen und noch viele andere abstimmen. Damit, werter Herr Bundeskanzler, sind Sie für mich kein österreichischer Volksvertre­ter. (Beifall bei der FPÖ.)

21.42


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Dr. Hübner, Dr. Winter und weiterer Abgeordneter betref­fend Europapolitik in XXIV. Gesetzgebungsperiode

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2, Erklärung der Bundesregierung in der 6. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 3. Dezember 2008.

 


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