Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 56

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be, dass das absolut überfällig war, und es ist schön, dass dies nunmehr sowohl im alten als auch im neuen Pensionsrecht zur Geltung kommt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Es ist aber meines Erachtens hier noch eine Lücke am anderen Ende der Lebensskala zu schließen. Ich möchte Ihnen ein Beispiel aus meiner unmittelbaren Umgebung brin­gen: Eine alleinstehende 50-jährige Lehrerin pflegt seit fünf Jahren ihre Mutter mit der Pflegestufe V. Die Reserven, die hier beiderseits vorhanden waren, sind für den behin­dertengerechten Umbau aufgebraucht worden. Beide leben von der Mindestpension der Mutter plus dem Pflegegeld. Die pflegende Tochter ist seit fünf Jahren karenziert, hat aber als Beamtin keinen Anspruch auf Krankenmitversicherung, geschweige denn eine Pensionsversicherung. Sie verdient seit fünf Jahren nichts, sie erwirbt keine Pen­sionszeiten, sie muss sich die Krankenversicherung auf privater Basis selbst bezahlen. Hier zu überleben ist Lebenskunst, diese Menschen sind wirklich Lebenskünstler.

Ich glaube daher, dass es wirklich wichtig ist, hier einen entsprechenden Schritt zu setzen, und ich bin froh darüber, dass im Regierungsprogramm vorgesehen ist, nicht nur die Harmonisierung der Pensionen überall durchzusetzen, sondern auch, dass ab der Pflegestufe III für die Krankenmitversicherung, Pensionsmitversicherung, egal, in welchem System man ist, vorgesorgt ist. Ich hoffe, dass dieser Schritt seitens unserer beiden Regierungsparteien möglichst bald gesetzt wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ausdrücklich begrüßen möchte ich noch eine andere Änderung in dieser Gesetzes­novelle, und zwar eine Änderung im Disziplinarrecht. Ich glaube, dass es richtig ist, dass bei schweren Verfehlungen die Möglichkeit der Kündigung gegeben ist und man nicht versucht, mit Versetzungen irgendwie die Kurve zu kratzen. Ich möchte auch da­zu sagen, dass das ja wirklich absolute Einzelfälle sind und die überwiegende Anzahl aller Beamtinnen und Beamten auf allen Ebenen, wie ich es erlebt habe, absolut gut und toll arbeitet, ja oft unbedankt arbeitet.

Ich möchte daher zum Schluss allen Beamtinnen und Beamten meinen ausdrücklichen Dank aussprechen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.13


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Ha­gen. – Bitte.

 


11.13.29

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Herr Kollege Wöginger hat vorhin gesagt, dass dieser Abschluss mit 3,55 Prozent für die Beamten ein „Riesenwurf“ sei. – Ich glaube, Herr Kollege Wöginger hat hier das Thema verfehlt, denn wenn ich an die kleinen Gehälter denke – der Kollege Öllinger hat das auch schon angesprochen –, muss ich sagen, da schaut es nicht so rosig aus.

Es geht mir im Prinzip um ein faires Gehalt speziell auch bei der Exekutive. Herr Staatssekretär Schieder hat vorhin von motivierten Beamten gesprochen. Ich muss Ihnen sagen, Herr Staatssekretär: Sie waren offenbar schon lange nicht mehr draußen, davon gehe ich aus. Schauen Sie einmal, wie „motiviert“ die Leute bei der Exekutive sind! Ich habe leider anderes erfahren.

Nun zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das hier geändert werden soll. – Trotz einiger guter Ansätze beinhaltet diese Novelle auch sehr, sehr große Verschlechterun­gen, und wieder einmal ist die Exekutive davon massivst betroffen. Ich befürworte aber die Schaffung eines „Flexipool“, um hier Dienststellen, die in personelle Not gekommen sind, etwas zu entlasten. Das passiert meistens dann, wenn es, wie in Vorarlberg, einen hohen Frauenanteil in der Exekutive gibt, die Frauen in einer Beziehung leben und irgendwann einmal der Kinderwunsch groß wird.

 


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