Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 58

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ner eine Familie „durchfüttern“ musste – in Vorarlberg, wo eine Wohnung 1 000 € kos­tet!

Das muss man sich einmal vor Augen führen, unter welchen Bedingungen diese Leute hier arbeiten müssen und wie die Entlohnung ausschaut! Hier muss ich schauen, dass ein Exekutivbeamter, der auch die Aufgabe eines Staatsanwaltes wahrnimmt und nicht Hilfsbeamter ist, wie wir das vorhin gesagt haben, auch ein All-Inclusive-Gehalt be­kommt, dass ihm, wenn er krank ist, nicht die Nebengebühren „herunterfallen“, sondern dass er wirklich existieren und überleben kann. Da anzusetzen wäre wichtig, Herr Staatssekretär. (Beifall beim BZÖ.)

Um ein angemessenes Gehalt zu erwirtschaften, ist ein Exekutivbeamter gezwungen, drei bis vier Wochenenden Dienst zu machen und viele, viele Überstunden zu leisten – 70, 80 oder noch mehr. (Abg. Mag. Darmann: Redezeit!)

Ich muss ganz klar sagen: Genau da sollte angesetzt werden: dass das Gehalt so hoch ist, dass ein Exekutivbeamter damit existieren kann. Dadurch können Sie Motivation fördern und dafür sorgen, dass die Leute ausgeruht in den Dienst gehen und nicht übermüdet. Aufgrund dieser Verschlechterung in diesem Gesetz können wir, das BZÖ, dieser Regierungsvorlage also nicht zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

11.20


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas. – Bitte.

 


11.21.11

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Herr Kollege Öllinger, ich schätze Sie als Experten im Sozialbereich, aber was Sie dem Kollegen Krainer unterstellt haben, hat er nicht gesagt. – Da haben Sie, glaube ich, nicht aufmerksam zugehört.

Ich meine, dass die zu beschließenden Änderungen im Dienstrecht und auch die Ge­haltserhöhung mit ruhigem Gewissen als ausgewogen bezeichnet werden können – anders, als von einigen Diskussionsteilnehmern im Ausschuss und heute dargestellt. Es geht nicht nur um Verschlechterungen. Ich meine auch, die Gewerkschaft Öffentli­cher Dienst hätte sonst diesem Pakt nicht zugestimmt. (Abg. Öllinger: Die haben ja gar nicht  können!)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind, so wie es Herr Staats­sekretär Schieder schon erwähnt hat, sehr gut ausgebildete und hoch engagierte Mit­arbeiter und stehen denen in der Privatwirtschaft um nichts nach.

Geschätzte Damen und Herren, Beamte gibt es nicht nur in der öffentlichen Verwal­tung, sondern auch in ausgegliederten Unternehmen, die in den letzten Wochen mit dem Thema Personalabbau und so weiter Schlagzeilen gemacht haben – daher wahr­scheinlich auch Ihre Annahme, die Postbeamten seien von diesem Gehaltsabschluss betroffen. Herr Kollege Öllinger, die Gehaltserhöhungen verhandelt die Postgewerk­schaft selbst.  Die sind von dieser Gehaltserhöhung nicht betroffen.

Diese Teile der öffentlichen Verwaltung, konkret Post und Telekom, sind 1996 ausge­gliedert worden und mit dem Poststrukturgesetz dann in Telekom, Post und Postbus aufgegliedert worden. All diese Unternehmen müssen sich mittlerweile dem Wettbe­werb stellen, und all diese Unternehmen nehmen heute keine neuen Beamten mehr auf, aber trotzdem gibt es noch Beamte in diesen Unternehmen. In den vergangenen Jahren ist diesen Unternehmen manchmal auch vom Eigentümer übel mitgespielt worden. Zum Beispiel wurden sie mit dem gesamten Personal in die Freiheit entlassen und dem Wettbewerb überlassen. Marktderegulierung wurde asymmetrisch  (Abg. Öllinger: Freiheit schaut anders aus!) – Ja, aber die Marktderegulierung, Herr Öllinger,


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