Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 63

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Wir in der Steiermark hatten zwei Verhandlungsrunden und haben – Gott sei Dank – den Gehaltsabschluss in dieser Form übernommen. Dadurch musste man nicht in den Landtag gehen und konnte mit Regierungsbeschluss diesen guten Abschluss von 3,55 Prozent übernehmen. Fritz Neugebauer, recht herzlichen Dank für deine Arbeit! (Beifall bei der ÖVP.)

Herrn Kollegen Öllinger möchte ich auch etwas sagen (Abg. Öllinger: Bitte!), und zwar: Ich darf bei den Gehaltsverhandlungen im Land Steiermark seit einiger Zeit mit dabei sein. Ich habe mir die Statistik angeschaut. Seit 1994 wurde bei den Abschlüs­sen für die Landesbediensteten lediglich vier Mal wirklich nur prozentuell erhöht – sonst hatten wir Sockelbeträge, Teuerungsabgeltungen, Einmalzahlungen. Schauen Sie sich also bitte genau an, wie das in Wirklichkeit ist.

Ich möchte noch etwas erwähnen, das mir ein Kollege – der Betriebsratsobmann der Krankenanstalten – gesagt hat, nämlich dass durch die Sockelbeträge die Gehälter in den einzelnen Klassen schon so stark zusammenrücken – zum Beispiel beim Kranken­pflegepersonal im Vergleich zum diplomierten Personal –, dass der Unterschied brutto nur mehr 150 € beträgt. Das muss man auch berücksichtigen, wenn man solche Kritik übt. Das heißt, schauen Sie sich die Gehaltskurven an und schauen Sie, wie gerecht das dann in weiterer Folge ist!

Ich möchte noch ein paar Punkte aus der Dienstrechts-Novelle erwähnen. Bei der be­trieblichen Mitarbeitervorsorge wurde der Entgeltbegriff für die Vertragsbediensteten mit dem des Mitarbeitervorsorgegesetzes abgestimmt. Es gab bis jetzt für die Vertrags­bediensteten einen eigenen Entgeltbegriff, in dem jedoch die Sonderzahlungen nicht mit enthalten waren. In dieser neuen Form ist das auf jeden Fall eine Verbesserung für die Vertragsbediensteten.

Beim Fahrtkostenzuschuss ist neu, dass er automatisch für all jene übernommen wird, die eben von diesem Fahrtkostenzuschuss neu besser profitieren können. Das wurde schon erwähnt.

Die rückwirkende Anrechnung von Karenzurlaubszeiten bei Pflege eines behinderten Kindes und auch die Unterbrechung des Erholungsurlaubs bei Pflegefreistellung sowie bei Krankenstand sind ebenfalls sehr zu begrüßen.

Ganz kurz noch eines, was mich als Sozialarbeiterin besonders freut: Es ist zwar nur ein kleiner Teil dieser Novelle, aber bei Richtern und Staatsanwälten wird in Zukunft in der Ausbildung sehr auf die soziale Kompetenz Wert gelegt. Da soll künftig zwei Wo­chen lang Praxis in Jugendämtern beziehungsweise in Opferschutzorganisationen ge­macht werden. Ich bin sehr froh darüber und glaube, dass das auch die Kommunika­tion in diesen Berufen verbessern wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.41


Präsident Fritz Neugebauer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


11.41.09

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Riener hat behauptet, dass seit 1994 nur vier Mal prozen­tuell und damit linear erhöht worden sei. (Abg. Prinz: Landesdienst!) – Das ist unrich­tig! (Abg. Riener: Im Landesdienst Steiermark! Hören Sie zu!)

Ich kenne zwar nicht die Zahlen seit 1994, aber sehr wohl seit 2000 und sage Ihnen jetzt, Frau Kollegin Riener: Im Jahr 2002 gab es 0,8 Prozent linear, im Jahr 2004 1,85 Prozent linear, im Jahr 2005 2,3 Prozent, im Jahr 2006 2,7 Prozent, im Jahr 2007 2,35 Prozent, und im Jahr 2009 wird es 3,55 Prozent geben. Das heißt, allein in den


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