Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 76

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sung zustimmen. Nur als Nebenbemerkung: Ein bisserl peinlich ist es schon! Wir hät­ten in Vorbereitung des denkwürdigen Tages, wenige Tage vor der Nationalratswahl, das machen sollen, was auch wir gefordert haben, was aber einige nicht für notwendig gefunden haben, denn dann hätte man nicht so feilschen können wie auf dem Basar, nämlich einen Ausschuss.

Ich sage Ihnen: Wenn die Qualität der Sozialgesetzgebung, die nicht durch das Ver­schulden der Beamten, sondern durch das politische Wirken hier teilweise sehr schlecht ist, nicht weiter verschlechtert werden soll, dann müssen wir – und das ist eine Bitte an alle hier! – in Hinkunft anständige Ausschussberatungen machen. Das ist das Mindeste! Meine Bitte ist, nicht immer aus der Hüfte zu schießen – egal, ob es um Sicherheitsgesetzgebung geht, und schon gar nicht, wenn es um Sozialgesetzgebung geht –, sondern anständige Beratungen zu machen. Das möchten wir von Ihnen! Und wir fordern das natürlich auch von uns! (Beifall bei den Grünen.)

Frau Kollegin Haubner hat in Bezug auf die Einmalzahlungen etwas angesprochen, wo ich ihr recht geben muss, nämlich dass Bruttobeträge angekündigt wurden, die sich dann für die Betroffenen als „faule Eier“ herausgestellt haben, weil niemand dazuge­sagt hat: Das ist brutto gemeint, von den 150 € bekommt ihr im ungünstigsten Fall nur die Hälfte!

Selbstverständlich sollten die 150 € – dafür hat sich ja der Tag angeboten, es war drei Tage vor der Wahl – auch „verkauft“ werden, da hat man natürlich mit den 150 € her­umgewachelt. Das rächt sich unter Umständen.

Deshalb: Ja, wir unterstützen auch den Entschließungsantrag, obwohl ich ihn für nicht besonders geglückt halte, weil man damit Einmalzahlungen irgendwie fast schon zum Prinzip machen will. Aber im Prinzip haben Sie recht, es sollte so sein – das ist möglich und ist auch in der Vergangenheit praktiziert worden –, dass Einmalzahlungen selbst­verständlich von der Steuer und auch von Sozialversicherungsabgaben befreit werden können. Ja, warum denn nicht!

Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt kommen wir zum schwierigeren Teil, und dieser betrifft freiheitliche Anträge und Vorschläge. Da gab es zum einen den Vorschlag, den Pensionistenpreisindex verbindlich zu machen; zumin­dest wurde das in der Debatte eingefordert.

Auf der anderen Seite gibt es den Vorschlag und auch den Antrag, den Pensionssiche­rungsbeitrag für die öffentlich Bediensteten erst ab der ASVG-Höchstgrenze wirksam werden zu lassen. – Das ist übrigens seit Langem eine grüne Forderung, und da hätten wir es gerne gehabt, dass die Freiheitlichen schon in der Vergangenheit, als sie in der Regierung waren, dies unterstützt hätten. Aber sei’s drum!

Diesen Antrag, Pensionssicherungsbeiträge bei entsprechenden Beamtenpensionen erst ab der ASVG-Höchstpension einzuheben, halten wir für sinnvoll und richtig. Nur bitte ich schon, mit gleichem Maß zu messen! Was Sie hier anerkennen, Sie von der Freiheitlichen Partei und hoffentlich auch die anderen Kolleginnen und Kollegen, ist: Es gibt kleine Pensionen bei den Beamten und noch viel mehr im ASVG-Bereich.

Jetzt rede ich nicht vom Pensionssicherungsbeitrag. Beim Pensionssicherungsbeitrag sagen Sie genauso wie wir: Heben wir ihn erst ab der ASVG-Höchstpension ein. – Das ist sinnvoll. Menschen mit höheren Pensionen als im Sozialversicherungsrecht üblich – diese gibt es derzeit nur bei Beamten, bei Politikern nach dem alten Pensionssystem und was weiß ich, wo noch – sollten einen Pensionssicherungsbeitrag zahlen.

Beim Pensionistenpreisindex tun Sie so, als ob Pensionisten mit sehr hohen Pensio­nen dasselbe Problem wie Pensionisten mit niedrigen Pensionen hätten. Na, hallo, das ist nicht so! Wir haben in Österreich – leider! – ein Sozialversicherungssystem und ein


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