Pensionsrecht, das für die meisten Menschen keine üppigen Pensionen ausbezahlt. Daher vertreten wir hier, bei diesem Punkt, genauso wie bei dem vorigen Punkt, bei dem es um die Beamten gegangen ist und Kollege Neugebauer, diesmal als anderer Präsident, sich anhören musste, was er als Präsident der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst sozusagen abgeschlossen hat, wiederum das Prinzip, dass kleinere Pensionen natürlich höher und anders zu bemessen sind.
Wenn Sie also das Wort „Pensionistenpreisindex“ in den Mund nehmen, müssten Sie eigentlich zwei oder drei verschiedene Pensionistenpreisindizes einführen – und dann wird es natürlich absurd (Abg. Mag. Kogler: Richtig!) –, nämlich zum einen den für die Leute mit niedrigen Pensionen. Da wirken sich Preissteigerungen bei den Lebensmitteln, bei den Tarifen oder meinetwegen bei den Gebühren – da wurden ja in den letzten Monaten Erhöhungen vorgenommen – ganz anders aus als bei Menschen mit höheren Pensionen. Da gäbe es viele Sachen, die wir sehr unterschiedlich betrachten müssten und die wir beim Pensionistenpreisindex nicht über einen Kamm scheren können.
Das gilt nicht nur für Pensionisten, sondern selbstverständlich auch für Einkommensbezieher/innen. Natürlich haben Menschen mit niedrigem Einkommen wesentlich andere und größere Probleme durch die Teuerung als Menschen mit sehr hohem Einkommen. Im Allgemeinen sagt man dann dazu: Wir haben ein Verteilungsproblem. – Das sparen Sie beim Pensionistenpreisindex aus, und da sage ich Ihnen: Das ist sozial ungerecht! (Beifall bei den Grünen.)
Wir sind für die Harmonisierung, auch für jene zwischen den Pensionssystemen. Nehmen wir es ernst, aber versuchen wir nicht, hier völlig ungleiche Tatbestände oder Ereignisse über ein und denselben Kamm zu scheren! „Pensionistenpreisindex“ klingt gut, ist aber nicht wirklich gut für Menschen, die als Pensionisten ganz andere Sorgen als Politikerpensionisten haben, nämlich für Pensionisten mit niedrigen Pensionen. Für die Letzteren ist der Pensionistenpreisindex genauso eine geringe Hilfe wie für Menschen mit niedrigem Einkommen.
Die Langzeitversichertenregelung ins Dauerrecht überzuführen, ist auch eine Forderung der Freiheitlichen. Ich bin zwar nicht der Auffassung des Herrn Sozialministers, dass man die Amtsperiode als Sozialminister mit Schweigen beziehungsweise mit „No Comment“ beginnen soll, aber im Prinzip halte ich es hier mit dem Sozialminister, wenn er es denn so gemeint hat, wie ich es verstanden habe, nämlich: Entschuldigung, „Dauerrecht“, das hieße, Sie wollen das Prinzip, dass Frauen mit Versicherungszeiten von 40 Jahren und Männer mit 45 Jahren an Versicherungszeiten die Langzeitversichertenregelung abrufen können, ins Dauerrecht überführen. – Das ist nicht möglich, denn:
Ab 2019 haben wir die Wirksamkeit des Bundesverfassungsgesetzes über die Angleichung des unterschiedlichen Pensionsalters; das ist Punkt eins. Außerdem – Punkt zwei – sind wir EU-rechtlich verpflichtet, zwischen den Geschlechtern zu harmonisieren. Ich halte das auch auf lange Sicht für eine sinnvolle Sache. Das heißt, wir werden nicht durchkommen – egal, wo – mit einer Regelung, mit der wir 40/45 Jahre beziehungsweise beim Pensionsalter 60/65 Jahre unterschiedlich im Dauerrecht beibehalten wollen.
Das wissen Sie im Prinzip auch, nur sagt es niemand den Leuten. Seien Sie doch endlich einmal ehrlich! Dieses Prinzip von ein bisschen mehr Ehrlichkeit sollte genauso für den Sozialminister oder für die Regierungsparteien wie auch für die FPÖ gelten. (Ruf beim BZÖ: Und für die Grünen!) Dann wäre uns in der Frage der Sozialpolitik schon etwas mehr geholfen. (Beifall bei den Grünen.)
12.26
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