Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte.
12.26
Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die österreichische Sozialpolitik ist nicht deshalb gut, weil hier von den unterschiedlichen Parteien immer wieder Forderungen erhoben werden, sondern sie ist deshalb gut, weil in den letzten vierzig, fünfzig Jahren gut gearbeitet wurde. (Beifall bei der ÖVP.) Wer das nicht glaubt, der möge sich auch internationale Vergleiche herbeiholen.
Meine Damen und Herren, bei aller Wertschätzung und Notwendigkeit aller Leistungen, aber wenn eine Republik, ein Staat aufweisen kann, dass seine Sozialquote 29,6 Prozent des Bruttoinlandsproduktes beträgt, dann lade ich Sie alle ein: Bringen Sie mir das nächste Land – egal, ob es in Europa oder sonst irgendwo auf der Erde ist –, das dieselbe Sozialquote hat! (Beifall bei der ÖVP.) Das heißt, wir sind gut drauf. (Abg. Öllinger: Die skandinavischen Länder! Die haben Sie vergessen! Frankreich!)
Aber natürlich gibt es keinen fehlerfreien Prozess, das muss man ganz klar sagen. Die Pensionsanpassung und die Pensionsdiskussion ist natürlich ein ganz tolles Thema dafür, dass man sich aller Wünsche und Begehrlichkeiten entledigen kann. Das weiß ich, und wir sind ja auch lange dabei. Wir hatten noch nicht das Vergnügen, mit den Grünen zu arbeiten; sie haben es sich noch nicht zugetraut, in der Regierung zu sein, und das macht auch nichts. (Abg. Grosz: Wird schon noch kommen!) Aber alle anderen Parteien waren schon in der Regierung. (Abg. Dr. Haimbuchner: In Oberösterreich sind sie eh recht gut vertreten!) Ich habe immer bemerkt, dass die jeweils anderen gesagt haben: Sie machen zu wenig!
Wenn heute und hier ein Gesetz beschlossen wird, dann ist dies keine Peinlichkeit, überhaupt nicht. Es ist nur eine Maßnahme derart, dass in Wirklichkeit die erste Entscheidung eine Anpassung von 3,2 Prozent auch bei Ausgleichszulagenrichtsätzen und Unfallrenten mit sich gebracht hat. In der Beschlussfassung über die inflationsabgeltende Pensionserhöhung von 3,4 Prozent sind diese zwei Bereiche nicht mit implantiert gewesen. Diese werden heute nachgezogen, und ich denke, es ist gut so.
Diese Pensionsanpassung des heurigen Jahres ist, glaube ich, deshalb vernünftig, weil sie erstmals wieder total entkompliziert ist. Wir haben in den vergangenen Jahren so viele unterschiedliche Berechnungsformeln gehabt, dass am Ende jeder gefragt hat: Was kommt dabei heraus? – Jetzt weiß es jeder genau: 3,4 Prozent bis zum Betrag von 2 412 €, und dann gibt es den Fixbetrag von 82,01 €.
Was man in diesem Zusammenhang vielleicht sagen muss und sagen soll, Herr Bundesminister – es freut mich, dass Sie auch diese Diskussion mitverfolgen –, ist Folgendes, damit auch die echten Sozialpolitiker ein Thema haben, nicht nur diejenigen, die etwas fordern. Das betrifft die Ausgleichszulagenrichtsätze.
Die Ausgleichszulagenrichtsätze sind das Maß für etwa 320 000 Bürgerinnen und Bürger. Wenn wir in den nächsten Jahren – so wie wir es auch in den vergangenen Jahren schon ein paar Mal gemacht haben – die AZ-Richtsätze etwas höher anheben, dann machen wir nicht nur keinen Fehler, sondern wir setzen eine ganz richtige soziale und sozialpolitische Entscheidung. Da geht es um die Leute, die wirklich mit kleinstem Einkommen durchkommen müssen! (Beifall bei der ÖVP.)
Ich würde mir auch erlauben, Herr Bundesminister, Folgendes zu sagen, ohne es aber verbreitern zu wollen. Es gibt die Gruppe der bäuerlichen Versicherten, die das Sonderelement fiktives Ausgedinge haben. Es wäre viel zu langweilig, würde man Ihnen das alles jetzt vortragen, aber ich denke, dass wir hier – wir stehen grundsätzlich zu
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