Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 79

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diesem Element – eine Wertanpassung brauchen, weil sich auch da eine Veränderung in der tatsächlichen Anwendbarkeit dieser Berechnungsformel ergibt.

In diesem Zusammenhang und bei dieser Diskussion, Herr Bundesminister, nehmen wir uns etwas vor, was wir im Regierungsübereinkommen niedergeschrieben haben, nämlich eine Neuausrichtung bei den Zuerkennungskriterien für Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen, ohne den bestehenden Berufsschutz zu gefährden. Das will niemand, aber für schwerstkranke Menschen, die die Zielbe­stimmung des Berufsschutzes noch nicht erreicht haben, müssen wir Lösungen finden. Es hat keinen Sinn, diesen Menschen zu sagen: Warten Sie, bis Sie ein paar Jahre älter sind. Das sind einige hundert, aber wer in der Sozialpolitik tätig ist, weiß, dass das wirklich arme Menschen ohne besondere Zukunft sind. Es ist eben tragisch in ihrem Leben geworden.

Da sollten wir, denke ich, etwas tun, genauso wie wir uns das auch vorgenommen ha­ben bei etwas, was schon sehr gut funktioniert, und zwar mit einem so genannten Zu­schuss zur Pensionsversicherung bei der Angehörigenpflege. Wir haben heute bei Pflegestufe 3 den Dienstgeberbeitrag, bei Pflegestufe 4 Dienstgeber- und 50 Prozent des Dienstnehmerbeitrags – das sind tolle Sachen, die finden Sie auch nirgendwo an­ders, darüber können wir uns freuen –, und ab Stufe 5 haben wir beide Beiträge. Das gilt natürlich zeitlich begrenzt und mit der Maßgabe, dass der Beruf als solcher einge­stellt werden muss, weil es eine freiwillige Weiterversicherung ist.

Wir sollten daran denken, ob wir das nicht – wie beim Kinderbetreuungsgeld – als adju­tatives Element ansetzen. Ich glaube, das käme allemal billiger als eine Vorgangs­weise, mit der wir diesen Sektor nicht abdecken, sodass die Leute mangels Hauspflege in Heime abwandern müssen. Ich denke, da haben wir gute Ansätze.

Zum Schluss kommend, möchte ich das aktuelle Thema Pflegegeld aufgreifen. Wann gebührt Pflegegeld? – Es gebührt dann, wenn eine Behinderung anzunehmen ist, die länger als sechs Monate dauert. Da haben wir das Problem, dass bei einigen die Zuer­kennung zu lange gedauert hat. Das wird auch nicht beschönigt, das soll ohneweiters kritisiert werden. Der Minister hat heute, glaube ich, in einem Zeitungsinterview gesagt, dass er sich maximal zwei Monate ab Antragsdatum vorstellen kann. Das ist korrekt, das entspricht absolut dem normalen Lauf eines Verfahrens, keine Frage.

Handlungsbedarf besteht meiner Ansicht nach in der Hinsicht, dass wir vielleicht einen Begutachtungspool zu schaffen hätten. Denn es macht keinen Sinn, wenn heute von den unterschiedlichsten Leistungserbringern – Bundessozialamt, Länder, Unfallversi­cherung oder Pensionsversicherung – jeder für sich das Verfahren durchführt. Es wäre intelligent und zeitgemäß, würde man das in einem Pool zusammenfassen, um nach gleichen Kriterien für alle und nach Tunlichkeit auch noch vor Ort so eine Entschei­dungseinrichtung zu schaffen, damit wir auch unterschiedliche Beurteilungen – so nimmt es der Bürger wahr – in Zukunft vielleicht besser bewältigen.

Ich wünsche uns weiterhin viel Freude und viel Kraft bei der Weiterentwicklung der Sozialpolitik in unserem schönen Land Österreich! (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

12.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


12.33.58

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Grundsätzlich sind gemäß dem ASVG die Pensionen jedes Jahr mit dem Anpassungsfaktor zu vervielfachen. Das ist auch für die Renten


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