aus der Unfallversicherung vorgesehen. Wir werden dem zustimmen, weil es sonst eine Ungleichbehandlung in diesem Bereich gibt.
Nach dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2008 erfolgte die Pensionsanpassung, die für November und Dezember 2008 vorgezogen wurde, und jene für das Kalenderjahr 2009 mit 3,4 Prozent, sozusagen mit einem bestimmten Anpassungsfaktor und nicht mit dem festgelegten, berechneten Anpassungsfaktor, nämlich mit 3,2 Prozent. Dementsprechend soll das jetzt repariert werden. Ich finde es in Ordnung, dass das so ist, und wir werden diesem Antrag auch die Zustimmung geben.
Geschätzte Damen und Herren, skurril ist natürlich unser ganzes Steuersystem in diesem Bereich. Herr Kollege Krainer, das ist sicherlich für Sie maßgeblich, weil gerade in der Steuergesetzgebung einiges zu ändern wäre. Denn es kann doch nicht so sein, dass man jemandem, dem in einer Notlage 146 € versprochen werden, gleichzeitig 49 € abzieht! Das wird keine einzige der betroffenen Personen verstehen, aber das ist momentan so passiert.
Meiner Meinung nach müsste es im Einkommensteuergesetz eigentlich so geregelt sein, dass die Ausgleichszulagenempfänger – und in diesem Bereich sind es vor allem die Familien, die 2009 mit 1 158 € berechnet werden – nicht automatisch eine Lohnsteuer bezahlen. (Beifall beim BZÖ.)
Das ist so zu regeln wie zum Beispiel beim Heizkostenzuschuss, den wir von Oktober bis April gewähren. Pro Monat 30 € – insgesamt sind es 210 € – werden dort aufgeschlagen, das macht dann brutto auch etwas mehr aus, aber es wird nicht besteuert. So sollte es auch in den anderen Bereichen, für alle Ausgleichszulagenbezieher sein.
Der Eingangssteuersatz darf meiner Meinung nach nicht dort beginnen, wo sozusagen die Mindestrente für die Verheirateten beginnt. Das wäre eine erste wirksame Maßnahme, um gegen Altersarmut aufzutreten. Ich glaube, es würden sehr viele Personen, die Lohnsteuer zahlen, davon profitieren.
Geschätzte Damen und Herren, wenn man sich das ansieht, zeigt sich, dass es sich ja absurd verhält und dass es in diesem Bereich Ungereimtheiten gibt. Zum Beispiel zahlt eine Person, die sich eine Pension von zirka 900 € erarbeitet hat und eine Ausgleichszulage von 258 € als Familienrichtsatz bekommt, dann nur die Krankenversicherung und nicht die Lohnsteuer. Hingegen zahlt jemand, der eine Eigenpension ohne Ausgleichszulage hat, dann, wenn diese knapp darüber liegt, schon wieder Einkommensteuer. So kann das in Zukunft ganz einfach nicht sein.
Es müsste eigentlich so sein, dass bei zukünftigen Pensionsanpassungen die gewährten Einmalzahlungen ohne Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen ausbezahlt werden und so in voller Höhe den österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten zugute kommen, geschätzte Damen und Herren! Das wäre ein wichtiger Schritt für die Zukunft, und ich erhoffe mir von dieser Bundesregierung für die Zukunft, dass man dahin gehend arbeitet. (Beifall beim BZÖ.)
12.37
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gemeldet ist Kollegin Höllerer. – Bitte.
12.37
Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wie von meinen Kollegen und Vorrednern bereits ausgeführt, wird im Sozialrechts-Änderungsgesetz 2008 die Pensionsanpassung anstatt mit dem Richtwert 3,2 mit 3,4 Prozent festgeschrieben. Mit dieser Novellierung, mit der heute in Verhandlung stehenden Regierungsvorlage wird eine Anpassung der Unfallversicherungsrenten, der anhängigen festen Beträge und auch des Ausgleichszulagenrichtsatzes mit diesem neuen Faktor vorgesehen.
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