Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 82

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durch die Unfallrentner massiv benachteiligt worden sind. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Das ist nicht zuletzt auch ein Substrat dessen, wie Ihr Amtsvorgänger, Herr Sozialmi­nister, der damalige Sozialminister Buchinger, offensichtlich sein Amt verstanden hat, nämlich dem Parlament etwas hinzuknallen, und auf der anderen Seite werden Men­schen in diesem Land benachteiligt. Daher sind wir froh und zufrieden, dass diese Ungerechtigkeit mit dem heutigen Tag beseitigt wird, dass die Bundesregierung zur Einsicht gekommen ist, dass die Unfallrentnerinnen und Unfallrentner, die es ohnedies schwer genug haben, nicht weiter diskriminiert werden.

Aber ich möchte Sie, Herr Sozialminister, weil Sie gerade hier sind, noch auf etwas anderes aufmerksam machen, und das ist – Herr Abgeordneter Donabauer hat das richtigerweise gesagt, ich weiß nur nicht, ob seine Fraktion das auch erkannt hat – die Problematik der Pflegegeldeinstufung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerbli­chen Wirtschaft, bezüglich der der Rechnungshof vor wenigen Tagen zu Recht kritisiert hat, dass ein Teil der Bürgerinnen und Bürger unseres Staates, die sich um das Pfle­gegeld bewerben – und zwar zu Recht bewerben! – den Bescheid zur Erlangung des Pflegegeldes nicht einmal mehr erleben. Ich sage Ihnen, das ist die Art einer Bananen­republik! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Bucher: Beschämend für Österreich!)

Es kann nicht sein, dass wir in der Politik auf Kosten von Menschen, die Pflegegeld brauchen, von Menschen, die sich manchmal selbst nicht mehr zu wehren wissen, die Bürokratie decken! Das kann und darf es nicht geben, und daher ersuche ich Sie sehr, sehr eindringlich, Herr Sozialminister – sehr eindringlich! –, mit dieser Unsitte in der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, aber auch in anderen Sozial­versicherungsanstalten, wo so etwas vorkommt, „abzufahren“. Das kann und darf nicht sein in einem Sozialstaat des 21. Jahrhunderts! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Ich selbst habe eine Intervention erhalten, weil eine Hilfesuchende Pflegegeld bean­tragt hat, die zuständige Ärztin der SVA Graz gekommen ist, eine „Null-Untersuchung“ durchgeführt hat – „Grüß Gott und auf Wiederschauen!“ – und ihr dann durch den zu­ständigen Landesdirektor einen Bescheid zuschicken ließ, der besagt, dass die betrof­fene Bürgerin die Pflegegeldstufe wegen 0,5 Prozentpunkten nicht erhält, obwohl sie 86 Jahre alt ist und sich selbst teilweise nicht mehr versorgen kann. Ihr einziges Glück ist, dass sie im Familienverband leben kann und daher ihre Kinder und ihre Enkel­kinder sie ein wenig unterstützen. – Wenn diese Frau alleine leben würde, dann gnade Gott uns allen und gnade Gott auch unserem Charakter, inwieweit wir es überhaupt verantworten können, dass sich in unserem Staat so eine Unsitte bei der Pflegegeld­einstufung abspielt!

Herr Sozialminister, ich ersuche Sie, in diesem Bereich tätig zu werden! – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ.)

12.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nun spricht Herr Abgeordneter Zanger. Freiwillige Re­dezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.45.24

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Sonnberger, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie heute wenigs­tens ein paar Worte zu einem Thema gefunden haben, das wir von den Freiheitlichen seit einiger Zeit im Ausschuss ventilieren, das ist das Thema zweite und dritte Säule, heute konkret aber vor allem die zweite.

 


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