Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 103

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Die BankkundInnen sind bei einer Reduktion des Risikos durch Änderungen der Kredit­struktur gebührenfrei zu unterstützen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass eine Haftung oder Garantie für Banken im Rahmen des Bankenrettungspakets nur übernommen werden darf, wenn im Sinne des britischen Modells sichergestellt ist, dass die davon begüns­tigten Banken für die nächsten drei Jahre

ein Moratorium für die währungs- und kursbedingte vorzeitige Fälligstellung von Kredi­ten und bei der Einforderung von zusätzlichen Sicherheiten für Kredite von Privatperso­nen zur Finanzierung des Kaufs einer eigenen Wohnung oder zum Bau eines eigenen Hauses einhalten,

ablaufende Endfälligkeiten bei Bedarf angemessen verlängern,

KreditnehmerInnen, welche aufgrund der aktuellen Krise in Rückzahlungsschwierigkei­ten kommen, mit geeigneten Stundungs- und Refinanzierungsplänen entgegenkom­men,

die BankkundInnen bei einer Reduktion des Risikos durch Änderungen der Kreditstruk­tur gebührenfrei unterstützen und

(Nicht-Fremdwährungs-)Kredite zu fairen Bedingungen an Privatpersonen zur Wohn­raumbeschaffung für den Eigenbedarf bereitstellen.

Die Einhaltung dieser Bedingungen ist durch die Banken mittels geeigneter Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu gewährleisten.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, Gesetzesvorschläge vorzulegen, mit welchen soziale Härtefälle und Obdachlosigkeit mithilfe staatlicher Unterstützung ver­mieden werden können.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.42.52

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zuerst einmal kurz eingehend auf die Ausführungen meines Vorredners: Lieber Werner Kogler, es ist ja schön, wenn es dich heute freut, dass die EU-Kom­mission ein Bankenpaket genehmigt hat, das alles enthält, was sich dieses Haus auch schon bei der Beschlussfassung des Gesetzes gewünscht hat. Nur: Es war nie anders! Die Abgeordneten – auch jene der Opposition – haben ja beim Abänderungsantrag mitdiskutiert, damit es eine einstimmige Zustimmung gibt. Dort haben wir genau diese Punkte schon für die Verordnungsermächtigung in § 2 Abs. 5 des Finanzmarktstabili­sierungsgesetzes hineingeschrieben. Genau diese Verordnung mit genau diesen Punkten des Bankenpaketes ist als Nummer 382 seit drei Wochen im Bundesgesetz­blatt.

Wir haben von Anfang an gesagt: In diesem Bankenpaket werden Haftungen in einem Umfang gegeben, der bedeutend ist, nämlich: für den Bereich der Einlagensicherung


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