Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 104

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10 Milliarden, für den Bereich der Haftungen für das Auftauen der Interbankmärkte 65 Milliarden und 15 Milliarden € für Zwecke der Verbesserung der Eigenkapitalstruk­tur. Und es war von Anfang an klar: Für diese Haftungen wird ordnungsgemäß bezahlt! Die Banken haben aber auch gar nichts anderes verlangt. – Zu genau dieser Regelung kommt es jetzt auch.

Es stimmt schon, dass sie nicht 1 : 1 mit den deutschen Regelungen übereinstimmt. Es gibt Dinge, bezüglich derer wir strenger sind, und Dinge, bezüglich derer die Deut­schen mehr verlangt haben. Fangen wir zum Beispiel gleich bei den Managervergütun­gen an: Die Deutschen haben eine starre Grenze eingezogen, 500 000 €. – Das kann völlig überbezahlt sein bei einer kleinen Sparkasse, könnte in einem anderen Fall aber ein Betrag sein, wo vielleicht auch 550 000 € berechtigt sind. Wir haben aber gesagt: keine Bonifikationen!, und das haben die Deutschen nicht.

Wichtig wäre eines: Ich verstehe nicht, Kollege Kogler, wozu man sich auch in den Me­dien hinhängt und sagt, die österreichische Politik sei nur gefällig gegenüber den Ban­ken, anstatt klar und offen zu sagen: Ja, wir haben eine Lösung für den österreichi­schen Bankenmarkt gefunden, wir haben ebensolche oder auch andere strenge Aufla­gen, und wir machen einen fairen Deal mit den Banken. Wir brauchen uns gar nicht hier herzustellen und über uns selbst zu sagen, wir machen das schlecht. – So gut wie die deutsche Lösung ist unsere Lösung allemal, und so gut wie die französische auch! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Zu dem, was Sie gesagt haben, Herr Kollege Themessl, ein paar Erklärungen: Bitte, das Bankenpaket kann noch nicht wirken, denn erst heute ist die Genehmigung der EU-Kommission erfolgt. Es gibt noch gar kein Partizipationskapital mit diesen Aufla­gen. – Wieso sollen dann die Auflagen von den Banken bisher eingehalten werden?

Aber wir haben zumindest eine vernünftige Auflage. Die Deutschen haben nur Kredite für KMUs erfasst, wir haben auch die Privaten berücksichtigt. Das heißt, die Institute, die die Hilfe in Anspruch nehmen, müssen auch bei den Privaten das Kreditvolumen auf den alten Bestand anheben. Und das ist grundvernünftig, weil wir auch die Kredit­versorgung gerade der Häuslbauer und anderer, solcher, die umschulden müssen, brauchen.

Sie sagen, wir hätten Verluste bei der Ausfuhrförderung gehabt. – Wissen Sie, was die Abgänge waren? Das waren die Beiträge, mit denen wir jene Länder entschuldet haben, die zu den ärmsten Länder dieser Welt zählen. Das war ein Beitrag zur Ent­wicklung dieser Länder, damit diese endlich einmal schuldenfrei sind, nachdem sie über Jahre hinweg mehr zurückzahlen mussten, als sie jemals Erlöse von jenen Pro­dukten hatten, die man sie hat exportieren lassen. Das war eine gute Maßnahme, die­se armen Länder zu entschulden, man muss das nur bei der Exportförderung berück­sichtigen.

Die Ausfuhrförderung ist für sich ein Geschäft, aber es ist ein Geschäft, das in Zeiten der Finanzkrise höhere Volumina braucht. Warum, das ist auch klar: Wenn jemand in die Ukraine liefert, dann hat er bis vor einiger Zeit durchaus das Risiko eingehen kön­nen, auf offene Rechnung zu liefern, auch wenn er den Kunden nicht gekannt hat. Wenn dieser eine Bankverbindung gehabt hat, womöglich ein Akkreditiv, dann war das okay, dann hat man das akzeptiert. Heute muss man sich versichern, denn man weiß nicht, ob die ukrainische Bank das Akkreditiv einlösen wird, man weiß nicht, ob die Fir­ma den gesamten Zeitrahmen der Zahlungen über noch existiert. Und man weiß nicht, ob der Staat Ukraine unter Umständen nicht im selben Stadium ist wie Island. Daher steigt der Bedarf an Exportgarantien an. Und genau dafür beschließen wir heute diese Gesetzesänderung mit der Erhöhung des Rahmens.

 


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