Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 109

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Beim kommenden Europäischen Rat wird die Umsetzung der beim jüngsten G20-Gip­fel in Washington am 15./16. November 2008 erzielten Übereinkünfte Thema sein. Auf EU-Ebene sollen schon beim nächsten Europäischen Rat am 10./11. Dezember 2008 die ersten Weichen für die Umsetzung beschlossen werden. Damit könnte die EU mit gutem Beispiel in Richtung zum nächsten Weltfinanzgipfel Ende April 2009 voran­gehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Finanzminister werden aufgefordert, sich für einheitliche Umsetzungsschritte einer Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene und auf internationaler Ebene einzusetzen, insbesondere für folgende Punkte:

In einem ersten Schritt eine verbindliche Einführung einer allgemeinen Finanztrans­aktionssteuer auf EU-Ebene und Vereinbarung von einheitlichen Umsetzungsschritten.

In einem zweiten Schritt soll die EU die Einführung einer allgemeinen Finanztrans­aktionssteuer in ganz Europa, insbesondere auch in der Schweiz, fordern, dafür sollen einheitliche Umsetzungsschritte vereinbart werden;

die EU soll auf internationaler Ebene die Einführung einer weltweiten Finanztrans­aktionssteuer fordern und einen globalen Umsetzungsplan vorschlagen.

Der Finanzminister wird aufgefordert, dem Finanzausschuss des Nationalrats im Rah­men seiner Aussprachen auch über die österreichischen Bemühungen dazu zu berich­ten.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Lunacek, Freundinnen und Freunde betref­fend sofortigen Rückzug Österreichs aus dem türkischen Skandal-Staudammprojekt Ilisu

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 37/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungs­förderungsgesetz 1981 geändert wird

Die Situation rund um den von Österreich, der Schweiz und Deutschland per Export­kredithaftungen (gesetzliche Grundlage in Österreich ist das Ausfuhrfinanzierungsför­derungsgesetz) finanzierte Skandal-Staudamm Ilisu in der Türkei droht zu eskalieren. Anfang Dezember 2008 wurde bekannt, dass die Türkei die Bauarbeiten in Ilisu nicht wie zugesagt gestoppt, sondern intensiviert hat. Das belegen Fotos und Filmberichte deutscher MedienvertreterInnen. Damit bricht die Türkei eine Vereinbarung, wonach die Bauarbeiten im Fluss erst beginnen dürfen, wenn die Auflagen im Umwelt-, Kultur- und Umsiedlungsbereich erfüllt sind, was nachweislich nicht der Fall ist.

Statt der geforderten Transparenz wurde etwa die Baustelle inzwischen großräumig abgesperrt. Bereits mehrere Kilometer vor dem Bauzaun werden „nicht befugte Perso­nen“, z.B. VertreterInnen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aufgehalten und an der Weiterfahrt gehindert. Auch beim Schutz der Kulturgüter hat sich trotz zahlrei-


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